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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
Gremium: Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum

TOP   Betreff Vorlage Beschlussart

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge        
Ö 2  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft am 14.11.2022  
SI/GS/2022/0021  
     
     
Ö 4  
Sanierung des Brettmannhauses in Stuckenborstel  
Enthält Anlagen
GS/2022/108 MV-02 BV   ungeändert beschlossen
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Alte Sägerei" von Sottrum hier: Beschluss über den Entwurf  
Enthält Anlagen
GS/2021/055 BV-03 BV   ungeändert beschlossen
Ö 6  
Erweiterung der Klimaschutz-Förderung um Steckersolaranlagen  
GS/2022/050 BV   geändert beschlossen
    VORLAGE
   

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

200,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

 

 

   
    06.02.2023 - Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

-           

 

Abstimmungsergebnis Antrag Eckhof: Förderhöhe 100€

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

   
    20.02.2023 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum
    N 8 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    24.04.2023 - Rat der Gemeinde Sottrum
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und bis zur gesetzlichen Höchstleistung (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

 

Die Richtlinie tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip ab Posteingang 01.06.2023 und Anschaffung nach dem 31.05.2023.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Ö 7     Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde        
Ö 7.1  
Sottrum 2030 - Maßnahmenfahrplan - Horizont 2026 hier: Innenentwicklungsmanagement  
Enthält Anlagen
GS/2023/012 MV   zur Kenntnis genommen
Ö 8  
Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder        
Ö 9  
Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde        
N 10     (nichtöffentlich)        
N 11     (nichtöffentlich)        
N 12     (nichtöffentlich)        
N 12.1     (nichtöffentlich)        
N 12.2     (nichtöffentlich)        
N 12.3     (nichtöffentlich)