Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
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TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge | ||||||||||
Ö 2 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft am 14.11.2022 | SI/GS/2022/0021 | |||||||||
Ö 4 | Sanierung des Brettmannhauses in Stuckenborstel | GS/2022/108 MV-02 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 5 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Alte Sägerei" von Sottrum hier: Beschluss über den Entwurf | GS/2021/055 BV-03 BV | ungeändert beschlossen | ||||||||
Ö 6 | Erweiterung der Klimaschutz-Förderung um Steckersolaranlagen | GS/2022/050 BV | geändert beschlossen | ||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:
200,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).
- Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum - Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt - Keine Förderung für gebrauchte Anlagen - Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. - Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.
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06.02.2023 - Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft | |||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:
100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und einer Höchstleistung von 600 W (ab Ausgang Wechselrichter).
- Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum - Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt - Keine Förderung für gebrauchte Anlagen - Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. - Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen. -
Abstimmungsergebnis Antrag Eckhof: Förderhöhe 100€
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20.02.2023 - Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum | |||||||||||
N 8 - geändert beschlossen | |||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||
24.04.2023 - Rat der Gemeinde Sottrum | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:
100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen
Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und bis zur gesetzlichen Höchstleistung (ab Ausgang Wechselrichter).
- Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum - Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt - Keine Förderung für gebrauchte Anlagen - Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. - Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.
Die Richtlinie tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip ab Posteingang 01.06.2023 und Anschaffung nach dem 31.05.2023.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Mitteilungsvorlagen/Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen sowie Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde | ||||||||||
Ö 7.1 | Sottrum 2030 - Maßnahmenfahrplan - Horizont 2026 hier: Innenentwicklungsmanagement | GS/2023/012 MV | zur Kenntnis genommen | ||||||||
Ö 8 | Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
Ö 9 | Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 10 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 12 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 12.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 12.2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 12.3 | (nichtöffentlich) | ||||||||||