Die Verwaltung wird im Falle eines Nachtrages beauftragt, auch den Prozentsatz für die Erhebung der Samtgemeindeumlage an den tatsächlichen Finanzbedarf zu überprüfen und ggf. anzupassen.
13.04.2023 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Verwaltung wird im Rahmen des Nachtrages beauftragt, auch den Prozentsatz für die Erhebung der Samtgemeindeumlage an den tatsächlichen Finanzbedarf der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeindenzu überprüfen und ggf. anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
13.04.2023 - Bürgermeisterdienstbesprechung
N 3 -
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20.04.2023 - Samtgemeindeausschuss
N 13 - ungeändert beschlossen
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