Die Samtgemeindewendet für die Jahresabschlüsse bis einschließlich das Haushaltsjahr 2022 das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse nicht an.
02.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Samtgemeinde wendet für die Jahresabschlüsse bis einschließlich das Haushaltsjahr 2022 das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse nicht an.