Bauleitplanung
Die städtebauliche Entwicklung der Samtgemeinde wird durch die Bauleitplanung geregelt. Bauleitpläne sind der rahmensetzende Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und der konkret festsetzende Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Samtgemeindegebiet in Grundzügen dar. Er dient also der städtebaulichen Zielplanung der Samtgemeinde, indem er sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen von Grundstücken darstellt. Basis der Planung ist das regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises, dass die angestrebten räumliche und strukturellen Entwicklungen in seinen Grundzügen festlegt.
Der Flächennutzungsplan wird von der Samtgemeinden erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage, auf der die Bebauungspläne entstehen. Er kann unter folgendem Link eingesehen werde:
https://gis.lk-row.de/portal/apps/webappviewer/index.html?id=40e2643ea3b540d5ad8c893a5c11cce2
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um eine Verlinkung auf das Geoportal des Landkreises Rotenburg. Es sind im Moment noch nicht alle Änderungsbereiche eingearbeitet, da das Projekt „PlanDigital“ des Amtes für regionale Landesentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner/in.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist.
Aus dem Bebauungsplan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt und somit zulässig ist.
Bebauungspläne werden von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde aufgestellt.
Ansprechpartner/in
Herr J. Hustedt | |
Amt / Bereich Bauen, Klimaschutz und Umwelt Rathaus Sottrum - Außenstelle Bremer Straße, Zimmer 3 - Bauen, Klimaschutz und Umwelt // 1. OG Bremer Straße 44 27367 Sottrum Telefon: 04264 8320-19 Telefax: 04264 8320-50 E-Mail: hustedt@sottrum.de Aufgaben: |
Organisationseinheiten
Bauen, Klimaschutz und Umwelt | |
Rathaus Sottrum Am Eichkamp 12 27367 Sottrum Telefon: 04264 8320-0 Telefax: 04264 8320-50 |
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus Sottrum, Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum