Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung bei Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.
Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Zuständige Stelle
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Voraussetzungen
- Die Anzeige muss bei Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Veterinärbehörde erfolgen.
- Außerdem müssen Sie die tierschutzrechtlichen Haltungsanforderungen, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldebogen für Tierhaltung
- Anzeige Haltung Gehegewild
Anträge / Formulare
Online-Formular zur Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild