- :2 Jahre
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Anschrift Rathaus:
Samtgemeinde Sottrum - Am Eichkamp 12 - 27367 Sottrum
Telefon: 04264-8320-0 - Telefax: 04264-8320-50
e-Mail: samtgemeinde@sottrum.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 08.00 – 14.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr, ab 18.00 Uhr nur noch Meldewesen
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Es wird darum gebeten, wenn möglich, vorab per Telefon oder e-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Termine für das Melde- und Passamt sind auf www.sottrum.de (online-Termin) buchbar.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.