Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Anschrift Rathaus:
Samtgemeinde Sottrum - Am Eichkamp 12 - 27367 Sottrum
Telefon: 04264-8320-0 - Telefax: 04264-8320-50
e-Mail: samtgemeinde@sottrum.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 08.00 – 14.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr, ab 18.00 Uhr nur noch Meldewesen
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Es wird darum gebeten, wenn möglich, vorab per Telefon oder e-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Termine für das Melde- und Passamt sind auf www.sottrum.de (online-Termin) buchbar.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Die Erstellung eines Reisepasses dauert einige Wochen.
Sie können gerne Kontakt aufnehmen um sich über die aktuellen Lieferzeiten zu erkundigen.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.