Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Anschrift Rathaus:
Samtgemeinde Sottrum - Am Eichkamp 12 - 27367 Sottrum
Telefon: 04264-8320-0 - Telefax: 04264-8320-50
e-Mail: samtgemeinde@sottrum.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 08.00 – 14.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr, ab 18.00 Uhr nur noch Meldewesen
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Es wird darum gebeten, wenn möglich, vorab per Telefon oder e-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Termine für das Melde- und Passamt sind auf www.sottrum.de (online-Termin) buchbar.
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.