Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Sottrum vom 14.03.2024
Aufgrund der §§ 5 und 10 des Nds Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der Fassung vom 21.06.2023 (Nds. GVBl. S. 111) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Nds. Kommunal-Abgabengesetzes vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der Fassung vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) hat der Rat der Samtgemeinde Sottrum am 14.03.2024 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung des Freibades der Samtgemeinde Sottrum sind Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
(2) Die Gebühren sind vor dem Betreten des Freibads zu entrichten. Wer im Badbereich ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, ist zur Lösung einer Einzeleintrittskarte verpflichtet. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten findet keine Gebührenerstattung statt.
§ 2 Gebührenpflichtige, Ermäßigungen
(1) Gebührenpflichtig sind alle Nutzenden des Freibades.
(2) Für folgende Personen gilt der ermäßigte Gebührensatz:
a. | | Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
b. | | Schülerinnen und Schüler längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
c. | | Auszubildende längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
d. | | Studierende längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
e. | | Dienstleistende für den Bundesfreiwilligendient (BFD) oder eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres (FSJ u. FÖJ) längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, |
f. | | Schwerbehinderte mit einem GdB mindestens 70 Prozent |
g. | | Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG |
(3) Freien Eintritt haben:
a. | | Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres |
b. | | Schulklassen aus Schulen in der Samtgemeinde Sottrum unter Aufsicht von Lehrkräften, wenn die Benutzung im Rahmen des Sportunterrichts erfolgt |
c. | | Kindergartengruppen aus der Samtgemeinde Sottrum |
d. | | Kinder und Jugendliche, die aktive Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Samtgemeinde Sottrum sind sowie deren Betreuerinnen und Betreuer |
e. | | Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica) oder der Niedersächsischen Ehrenamtskarte |
f. | | Ehrenamtliche Gesundheitslotsinnen und – lotsen der Samtgemeinde Sottrum |
g. | | Mitglieder von Hansefit und EGVM Wellpass |
h. | | Begleitpersonen von Schwerbehinderten bei folgenden Merkzeichen: 3.h.1. H - Hilflosigkeit 3.h.2. BI - Blindheit 3.h.3. GI - Gehörlosigkeit 3.h.4. TBI - Taubblindheit 3.h.5. B - Begleitperson |
§ 3 Gebührenarten
(1) Einzelkarten, Einzelabschnitte der Zwölferkarten und Gruppenkarten berechtigen zum einmaligen ununterbrochenen Betreten des Freibades. Sie gelten nur an dem Tag, an dem sie gelöst worden sind.
(2) Jahreskarten gelten für eine Saison in einem Kalenderjahr.
(3) Familienkarten gelten für eine Familie für eine Saison im Kalenderjahr. Familie in dem Sinne sind Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder alleinerziehende Personen mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen von Schule, Ausbildung und Studium längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
(4) Jahres- und Schwimmunterrichtskarten sind nicht übertragbar.
(5) Verlorene Zwölfer- , Jahres-, und Familienkarten werden gegen eine Gebühr von 20,00 € ersetzt.
(6) Missbräuchlich genutzte Eintrittskarten werden ohne Kostenerstattung eingezogen.
§ 4 Gebührensätze
Gebührenart | regulär | ermäßigt |
1. Einzelkarte | 4,50 € | 2,00 € |
2. Zwölferkarte | 45,00 € | 15,00 € |
3. Jahreskarte | 90,00 € | 45,00 € |
4. Familienjahreskarte | 150,00 € | - |
5. Gruppenkarte | 4,00 € | 1,50 € |
6. Schwimmunterricht | 80,00 € | 50,00 € |
7. Verlust einer Karte | 20,00 € | - |
§ 5
Diese Gebührenordnung tritt am 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 06.12.2012 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.02.2018 außer Kraft.
Sottrum, den 15.03.2024
Samtgemeinde Sottrum
gez.
Bahrenburg L.S.
Samtgemeindebürgermeister