BEKANNTMACHUNG
Die erste Nachtraghaushaltssatzung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024 wird am 15.07.2024 im Amtsblatt Nr. 13 vom Landkreis Rotenburg (Wümme) veröffentlicht.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024 liegen in der Zeit
vom 16.07.2024 bis zum 26.07.2024
im Rathaus Sottrum, Zimmer 1 (Information),
während der Öffnungszeiten öffentlich aus.