Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 04/2022)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.sottrum.de/ veröffentlichten Websites der Samtgemeinde Sottrum.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite https://www.sottrum.de/ und die unter dieser Seite weiteren veröffentlichten Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7.04.2021 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen an:
Samtgemeinde Sottrum
vertreten durch den Samtgemeindebürgermeister
Anschrift: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
Telefon: 04264/8320-0
Telefax: 04264-8320-50
E-Mail: samtgemeinde@sottrum.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist:
Samtgemeinde Sottrum
vertreten durch den Samtgemeindebürgermeister
Anschrift: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
Telefon: 04264/8320-0
Telefax: 04264-8320-50
E-Mail: samtgemeinde@sottrum.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de