Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Umlaufverfahren des Rates der Samtgemeinde Sottrum im Umlaufverfahren
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TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||
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Ö 1 | Haushaltssatzung 2022 Korrektur | SG/2022/001 BV-01 UB | ungeändert beschlossen | ||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Der Rat beschließt gemäß im Umlaufverfahren, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder der Vertretung mit dieser Verfahrensweise in dieser Angelegenheit einverstanden erklärt haben (§182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG). Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der beigefügten Fassung. |
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24.02.2022 - Rat der Samtgemeinde Sottrum im Umlaufverfahren | |||||||||||
Ö 1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß im Umlaufverfahren, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder der Vertretung mit dieser Verfahrensweise in dieser Angelegenheit einverstanden erklärt haben (§182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG). Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis:
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