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Vorlage - SG/2022/001 BV-01 UB  

Betreff: Haushaltssatzung 2022 Korrektur
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2022/001 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss im Umlaufverfahren Vorberatung
24.02.2022    Umlaufverfahren des Samtgemeindeausschusses im Umlaufverfahren      
Rat der Samtgemeinde Sottrum im Umlaufverfahren Entscheidung
24.02.2022 
Umlaufverfahren des Rates der Samtgemeinde Sottrum im Umlaufverfahren ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
02_HH-Satzung_KORREKTUR_Beschluss des SG-Rates 27-01-2022  

Sachverhalt:

Im Rahmen der Prüfung des Haushalts 2022 durch den Landkreis Rotenburg ist aufgefallen, dass sich eine offenbare, redaktionelle Unrichtigkeit in die Haushaltssatzung eingeschlichen hat. In § 5 der Haushaltssatzung heißt es:

 

§ 5

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen für die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf vorläufig 33,56 v. H. festgesetzt. Eine vorläufige Beschlussfassung war in den Beratungen nie ein Thema. Durch die Veränderung der Festlegung, von bisher einem Festbetrag hinzu einer prozentualen Festlegung, hat sich der Fokus auf den Prozentsatz gerichtet. Das Wort ist übersehen worden.

 

Da sie aber nun in der Form beschlossen wurde, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Aufgrund des Bestehens der epidemischen Lage ist aktuell eine Beschlussfassung auch für den Rat rechtlich möglich. Erforderlich ist für den Beschluss allerdings eine 4/5 Mehrheit des Rats. 

 


Der Rat beschließt gemäß im Umlaufverfahren, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder der Vertretung mit dieser Verfahrensweise in dieser Angelegenheit einverstanden erklärt haben (§182 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG).

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der beigefügten Fassung.
 


Grund der Eilbedürftigkeit:
 

Es wird aufgrund vorhandener Eilbedürftigkeit empfohlen gemäß § 78 Abs. 3 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes im Umlaufverfahren zu beschließen.
 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

 

Der Haushalt 2022 bedarf zu seiner Umsetzung der Genehmigung und der  Bekanntgabe. Die beschlossene Fassung ist nicht genehmigungsfähig. Die nächste Ratsssitzung findet am 07.07.2022 statt, andere Beschlüsse sind  derzeit nicht erforderlich. Die Samtgemeinde Sottrum müssten bis zum erneuten Beschluss im Juli die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung beachten und kann eine Vielzahl erforderlicher Maßnahmen wie z.B. die Anschaffung der Lüftungsanlagen nicht umsetzen und erleidet dadurch wirtschaftlichen Schaden.
 

Stammbaum:
SG/2022/001 BV   Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2022   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2022/001 BV-01 UB   Haushaltssatzung 2022 Korrektur   Verwaltungsleitung   Umlaufbeschluss Samtgemeinde