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Auszug - Begrenzung des Verkehrsaufkommens auf dem unbefestigten Teil der Straße "Am Sandgraben"
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
RM Otten ergänzt die in der BV 04/2023 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Begrenzung des Verkehrsaufkommens am Sandgraben um die Option eines „Kurzpollers“. Dieser würde weiterhin den Wirtschaftsfahrzeugen, nicht aber den PKW die Überfahrt ermöglichen. BM Harling erwidert, dass mit dieser Lösung für die Gemeinde ein Schadensersatzrisiko bei z.B. unzureichender Beleuchtung des Pollers entsteht, so dass diese Option nicht weiter betrachtet wurde. Die in Option 3 angedachte Entwidmung eines Teilstückes wurde von BM Harling mit den betroffenen Landwirten positiv vorbesprochen. RM H. Lange bewertet die Entwidmung als „zu endgültig“.
Abstimmungsergebnis:
10 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig Option 1 der BV 04/2023 umzusetzen (Pflege des Wirtschaftsweges im Bedarfsfall/Aufstellen Gefahrenzeichen „Unebene Fahrbahn“).
Eine Aufwandsprüfung für die Entwidmung entfällt damit. BM Harling holt lediglich orientierende Informationen dazu ein