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Auszug - Einwohnerantrag gem. §31 NKomVG - Entscheidung über die Zulässigkeit  

Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeinde Reeßum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:34 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude in Reeßum
Ort:
GRE/2023/017 BV Einwohnerantrag gem. §31 NKomVG - Entscheidung über die Zulässigkeit
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Mit Datum vom 26.03.2023, im Gemeindebüro eingegangen am 27.03.2023, formulierte D. Lünsmann aus Reeßum einen Einwohnerantrag gem. §31 NKomVG gegen die Sanierung der Straße „Feldhofsweg“. Am 30.03.2023 antwortete der Bgm. darauf und gab die geschätzten Sanierungskosten bekannt, wozu der o. g. Paragraph verpflichtet. Daraufhin reichte die Antragstellerin mit Datum vom 03.04.2023 eine 122 umfassende Unterschriftenliste ein, die 1. die Sanierung der Straße „Feldhofsweg“ aufheben soll, 2. eine Überarbeitung des Straßenzustandskatasters und 3. dessen Vorstellung in einer Ratssitzung fordert.

Der Bgm. erläutert ausführlich § 31 (1-6) nebst Erläuterungen NkomVG im Hinblick auf die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages. Hieraus ergibt sich, dass o. g. Einwohnerantrag in der gestellten Form unzulässig ist.


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 


Beschluss:

1. Der Rat der Gemeinde Reeßum stellt fest, dass der von Frau Doris Lünsmann eingereichte Einwohnerantrag gem §31 NKomVG mit Datum vom 03.04.2023 nicht zulässig ist.

2. Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt weiterhin, die Inhalte des Einwohnerantrages zu beraten.