Ratsinformationssystem

Auszug - Erweiterung der Klimaschutz-Förderung um Steckersolaranlagen  

Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2022/050 BV Erweiterung der Klimaschutz-Förderung um Steckersolaranlagen
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Stellv. GD Wendt teilt mit, dass schon Interessentenmeldungen eingegangen sind, die den Förderetat bereits übersteigen würden.

 

Rm. Klee empfiehlt, die Mittel im Nachtragshaushalt darzustellen.

 

Stellv. GD Wendt spricht sich dafür aus, die Richtlinie zu beschließen und ein „In-Kraft-Treten-Datum“ festzusetzen. Nur damit ist gewährleistet, dass alle die gleiche Chance im Rahmen des Windhundprinzips auf eine erfolgreiche Antragstellung haben.

 

Rm. Eckhof empfiehlt den Beschluss folgendermaßen zu ändern: „…Mindestleistung von 250 W und bis zur gesetzlichen Höchstleistung…“


Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Sottrum wie folgt zu ergänzen:

 

100,00 Euro Förderung für Steckersolaranlagen

 

Steckersolaranlagen im Sinne dieser Richtlinie sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom mit einer Mindestleistung von 250 W und bis zur gesetzlichen Höchstleistung (ab Ausgang Wechselrichter).

 

-          Errichtung im Gebiet der Gemeinde Sottrum

-          Nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt

-          Keine Förderung für gebrauchte Anlagen

-          Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren sowie beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

-          Falls die Antragstellerin/ der Antragssteller sich in einem Mietverhältnis befindet, ist die Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters vorzulegen.

 

Die Richtlinie tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip ab Posteingang 01.06.2023 und Anschaffung nach dem 31.05.2023.