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Auszug - Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum; hier: Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum  

Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/79 BV-02 BV-01 BV Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum; hier: Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2021/079 BV-02 BV
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

GD Bahrenburg berichtet, dass eine Umwidmung der Spielplätze maximal alle drei Jahre möglich ist. Auf Nachfrage von Rm. Zack ergänzt er, dass der naturnahe Ausbau grundsätzlich ohne externes Planungsbüro erfolgen soll. Dies würde aber dann für den einzelnen Spielplatz nochmals politisch beraten werden.

Weiterhin informiert er, dass viele Emails von Eltern eingehen, warum gewisse Spielplätze zurückgebaut werden.


Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die 1.Änderung der Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum in der beigefügten Fassung.
  2. Der Spielplatz Asternweg wird zu einem naturnahen Spielplatz umgebaut.
  3. Die Spielplätze Bachstraße, Upp`n Hoff, Lessingstraße und Im Moorteil werden abgeräumt. Es entstehen dort Freiflächen mit Grasflächen und Blühstreifen, Hügel können erhalten bleiben.
  4. Auf dem Spielplatz Körnerstraße oder Mozartstraße werden Spielgeräte für Kleinkinder aufgestellt.