Ratsinformationssystem
Auszug - Reinigung von Fußwegen und Gossen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Ratsmitglied M. Frese trägt vor, es gäbe einige Grundstücksbesitzer, die ihrer Aufgabe, den vor ihrem Grundstück liegenden Abschnitt der Straßenränder, Rinnsteine, Fußwege und Gossen sauber und krautfrei zu halten (Laub/Blütenabfälle etc.), als Anlieger nicht nachkommen, bzw. keine Pflegearbeiten ausführen. Dieser Umstand wird umgehend auch aus den anderen Ortschaften bestätigt. Laut Anliegersatzung, die für die Samtgemeinde gilt, sind alle Anlieger hierzu verpflichtet.
Dieses Thema wird intensiv diskutiert. U. a. sind das eher Einzelfälle und der überwiegende Teil der Bewohner/Anlieger käme den Verpflichtungen nach, zu dem natürlich auch der Räumdienst im Winter gehöre. Die Wortbeiträge, wie mit der Unterlassung und dem schlechten Ortsbild/Eindruck umzugehen sei, reichen von Sanktionen, Kostenauferlegung, bis „ Ansprechen“, die Betreffenden anschreiben, und konträr, dies' aus Gründen keinen Unmut zu schüren, der sich in ewigen Retourkutschen, wie sinngemäß „ und bei dem … sagt die Gemeinde nix, ... mir macht man Vorwürfe“ auf Dorffesten und anderen Treffpunkten einspielen würde, bzw. auch schon derartig seitens der Ratsmitglieder erlebt wurden. Zudem schaffe es die Gemeinde auch nicht immer und überall, den Unrat zu beseitigen.
Schließlich wird erwogen, das Thema in einem Pressebericht aufzugreifen, aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass die Anliegersatzung hierzu auszugsweise in den Infokästen der Gemeinde ausgehängt, nachgelesen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
10 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt, das Thema in einem Pressebericht aufzugreifen, um darauf aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass die Anliegersatzung hierzu auszugsweise in den Infokästen der Gemeinde aushängt, nachgelesen werden kann.