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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Am Eichkamp 2" von Sottrum hier: Erneute Auslegung  

Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Frau Oesterling, vom Planungsbüro MOR, stellt einen Ausschnitt der eingegangenen Stellungnahmen zum Projekt vor. Es handelt sich vorwiegend um jene der TÖB, aber auch 3 private Stellungnahmen aus der örtlichen Öffentlichkeit sind eingegangen.

In ihrem Vortrag betont sie auch die gewachsene Gemengelage vor Ort und führt aus, dass das Gebiet weiterhin rechtlich als Wohngebiet mit mischgebietsähnlichem Charakter nach 34 BauGB zu betrachten ist, jedoch eine Umwidmung in ein Mischgebiet nicht zulässig ist.

mtliche Stellungnahmen schlagen vor, Gutachten einzuholen und verweisen auf die gewachsene Gemengelage. Besonders hervorzuheben ist möglicherweise die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, die durch das Vorhaben keine Einschränkungen für den ortansässigen landwirtschaftlichen Betrieb sieht. Frau Oesterling schlägt den Ausschussmitgliedern vor, entsprechende Immissionsgutachten einzuholen, um das Vorhaben rechtlich abzusichern.

 

RM Brandt bemängelte, bereits vor knapp einem Jahr entsprechende Gutachten gefordert zu haben. Durch diesen Zeitverlust hätte man dem Investor quasi Steine in den Weg gelegt.

 

Gemeindedirektor (GD) Bahrenburg erwidert darauf, dass eine Verzögerung keineswegs die Absicht war, sondern man das Verfahren „verschlanken“ und Kosten einsparen wollte. Dass die ortsfremde Planerin die örtlichen Gegebenheiten nicht auf Anhieb vollumfänglich erfasst, kann durchaus vorkommen, daher kommt es nun vielmehr darauf an, mögliche Einwände in die Planung einzuarbeiten und durch Gutachten einzuholen.

 

RM Klee zeigt sich verwundert, dass das Verfahren noch nicht umgesetzt ist. Der Ausschuss habe bereits am 04.07.2022 seine grundsätzliche Zustimmung unter folgenden Bedingungen gegeben:
1. Gebäudehöhe darf die der Volksbank nicht überragen,
2. Es muss eine Stellplatzrichtlinie geben,
3. Die Versiegelung darf die GRZ von 0,8 nicht überschreiten.

Des Weiteren brachte er seinen Unmut zum Ausdruck, dass den Ausschussmitgliedern die Stellungnahmen nicht vorlägen.

 

GD Bahrenburg und Frau Oesterling verweisen auf die Einhaltung des Verfahrensablaufs, das öffentliche Beteiligungsverfahren ist erst jetzt abgeschlossen. Ferner ist es aufgrund der Stellungnahmen wichtig, durch Emmissions-/Immissionsgutachten das Vorhaben rechtssicher zu machen.

 

RM C. Fricke beklagt, dass nach seiner Meinung kein Verlass auf die Planerin sei und für die Ausschussmitglieder keine Unterlagen vorlägen. Weiter ist für ihn unvorstellbar, dass Anwohner keine Einschränkungen erführen.

 

RM Eckhof bemängelt ebenfalls das Fehlen entsprechender Unterlagen sowie die Falscheinschätzung des Planungsbüros den landwirtschaftlichen Betrieb betreffend. Er verweist darauf, dass sowohl der Investor als auch die Anwohner die Sicherheit brauchen, nicht eingeschränkt zu werden und wünscht sich eine Ausweisung als Mischgebiet.

Frau Oesterling erklärt, dass an Ort und Stelle niemals ein Mischgebiet gewesen ist und rechtlich auch in Zukunft nicht als solches ausgewiesen werden kann. Es handelt sich hier um ein Wohngebiet mit gewachsener Gemengelage. Diese Gemengelage spiegelt die unterschiedlichen Gegebenheiten wider und beinhaltet deren Bedürfnisse. Und um eben dies zu bestätigen, bedarf es der Gutachten.

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Planentwurf erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.