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Auszug - Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Kinderkrippe im Hellweger Kindergarten  

Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeinde Hellwege
Datum: Mi, 12.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: HuK Hellwege
Ort: HuK Hellwege, Ahauser Str. 33a, 27367 Hellwege
GHE/2023/012 BV Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Kinderkrippe im Hellweger Kindergarten
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Bgm. Harling informiert den Rat, dass sich die angestrebte Harmonisierung der Krippengebühren in der Samtgemeinde Sottrum als schwierig darstellt, vor allem da die Gebühren in der Gemeinde Sottrum deutlich höher sind als in den umliegenden Gemeinden. Die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren für die Hellweger Krippe wäre ein erster Schritt zur Angleichung. Im Zuge der Harmonisierung müsse sicherlich weiter erhöht werden.
Der VA hat hierbei empfohlen, die Gebühren wie vorgeschlagen um 20 % (gerundet) zu erhöhen, die Sozialstaffelung jedoch entgegen dem Beschlussvorschlag nur um 10 % (gerundet) zu erhöhen.

Die Satzung wurde, so Bgm Harling, bereits von der Samtgemeinde geprüft. Sie würde nach der Beschlussfassung im Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (W.) veröffentlicht und damit in Kraft treten.

 


Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeinde Hellwege erhöht mit Wirkung vom 01.08.2023r die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die monatlichen Gebühren und die für die Berechnung zugrunde zu legenden Einkommenshöhen der Sozialstaffel gemäß der im Beschlussvorschlag (neu) vorgeschlagenen Sätze.

 

  1. Die 3. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Hellwege vom 19.07.2012 wird erlassen.