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Auszug - Vereinbarung zwischen der SG Sottrum und der Gem. Horstedt bzgl. Löschwasserbrunnen "Bei den Doren"  

Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeinde Horstedt Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Sa, 02.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 13:00 - 16:38 Anlass: Sitzung
Raum: Tine-Meyer-Haus Horstedt
Ort: Tine-Meyer-Haus Horstedt, Hauptstr. 31, 27367 Horstedt
GHO/2023/050 BV Vereinbarung zwischen der SG Sottrum und der Gem. Horstedt bzgl. Löschwasserbrunnen "Bei den Doren"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Wortprotokoll

Es ist nicht ausreichend Löschwasser im Baugebiet „Bei den Doren“ vorhanden. Die Samtgemeinde ist für die Sicherstellung und Betreibung des Löschwassernetzes zuständig und bittet daher um Unterzeichnung einer Vereinbarung, dass die Gemeinde Horstedt ein Gemeindegrundstück zur Verfügung stellt, die anfallenden Kosten der Samtgemeinde für einen notwendigen Löschwasserbrunnen zu erstatten und eine einmalige Unterhaltungspauschale an die Samtgemeinde zu entrichten. Bgm. Schröck ergänzt, dass eine Leistung von mit min. 48 /h benötigt wird. RH Ruschmeyer erkundigt sich nach den ungefähren Kosten. Diese Frage konnte nicht beantwortet werden. RH Rethmeier merkt an, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum das vorher nicht geprüft wurde, zumal die Feuerwehr Horstedt im betroffenen Baugebiet vorhandene Hydranten pflegt und Löschwasser vorhanden ist.

 

Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass zunächst das Planungsbüro des Bebauungsplanes „Bei den Doren“ den Sachverhalt prüfen sollte und vorerst keine Vereinbarung mit der Samtgemeinde unterzeichnet werden soll.