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Auszug - Sottrum 2030 - Maßnahmenfahrplan - Horizont 2026 hier: Verkehrsentwicklung, Priorisierung der Maßnahmen  

Sitzung des Ausschusses für Sottrum 2030
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sottrum 2030 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2023/101 BV Sottrum 2030 - Maßnahmenfahrplan - Horizont 2026
hier: Verkehrsentwicklung, Priorisierung der Maßnahmen
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

VA Lohmeyer berichtet den Sachverhalt nach Einschätzung des NLStBV GB Verden Punkt für Punkt und stellt fest, dass die Behörde ihrerseits bei keinem der sieben Projekte Handlungsbedarf sieht, sprich für sämtliche Maßnahmen allein die Gemeinde Sottrum aufkommen muss.

Sie verweist auf die verwaltungsseitige Prioritätenliste und GD Bahrenburg ergänzt, dass die Verwaltung den Bau eines Kreiselverkehrs B75 / Große Straße in Sottrum sowie die Ortsein- und -durchfahrtssituation in Stuckenborstel als sehr wichtig einstuft.

 

RM Eckhof möchte neue Datenerhebungen durchführen lassen, da die letzten Messungen in Ferien und zu Zeiten der Corona-Pandemie stattgefunden haben und daher aus seiner Sicht nicht vergleichbar mit dem jetzigen Verkehrsfluss sein können.

Im Übrigen erkundigt er sich nach einer Veränderung dem Abbiegebereich Lindenstraße / B75 Sottrum aus Hellwege kommend, da dort abbiegende LKW eine Gefahr r PKW erzeugen. Er möchte wissen, ob die Gemeinde befugt ist, dort die Verkehrsinsel zurückzubauen und VA Behrens sagt zu, dies zu prüfen.

 

RM Brandt ist sehr verärgert über die Bewertungen des NLStBV GB Verden und der damit verbundenen Absage finanzieller Beteiligungen seitens des Landkreises, da er die Barrierefreiheit von Bushaltestellen, die Fußwegsanierung in Stuckenborstel und eine Veränderung der Ortseinfahrt Stuckenborstel von Ottersberg kommend für sehr wichtig hält.

 

RM Klee kann die Entscheidungen des NLStBV GB Verden ebenfalls nicht nachvollziehen, vor allem die Bewertung des Kreisverkehrs in Sottrum und möchte wissen, ob eventuell entsprechende Messzahlen (Daten aus Verkehrszählungen)  nicht vorgelegen haben. VA Behrens erwidert, dass die Gemeindeverwaltung alle vorliegenden Messzahlen weitergegeben hat und VA Lohmeyer bestätigt die Aussage des RMs Eckhof, dass es nun wichtig ist, die Messdaten zu ertüchtigen. Aus Sicht der Verwaltung soll dies zunächst für den Kreisverkehr in Sottrum und für die Ortseinfahrt in Stuckenborstel erfolgen.

 

RM Eckhof beantragt einvernehmlich die Wiederholung der Verkehrsmessungen für „Punkt 2) Umbau zu einem Kreisverkehr“ in Sottrum sowie eine Standortprüfung zur Installation von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten für „Punkt 7) Ortseinfahrtssituation“ in Stuckenborstel, um diese vorrangig zur übrigen Prioritätenliste umsetzen zu können.


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Sottrum beschließt, dass die Maßnahmen zwecks der abgestimmten Priorisierung umgesetzt werden sollen, wobei die zwei Maßnahmen mit hoher Priorisierung Punkt 2) Umbau zu einem Kreisverkehr“ in Sottrum nach einer weiteren vorherigen Verkehrszählung und „Punkt 7) Ortseinfahrtssituation“ in Stuckenborstel nach vorheriger Prüfung von Standorten zur Installation von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten vorrangig behandelt werden.