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Auszug - Abschaffung der Straßenausbaubeiträge  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 25.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2023/058 BV-02 BV Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2023/058 BV
Federführend:Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

VA Behrens präsentiert eine Ausarbeitung zum Thema Straßenausbaubeiträge. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schgt vor, die Straßenausbaubeitrags-satzung bestehen zu lassen.

 

Vors. Dr. Paar leitet in die Diskussion ein, indem sie vorab darauf aufmerksam macht, dass die Ergänzung des § 111 Abs. 6 NKomVG für Kommunen von erheblicher Bedeutung ist.

Mit ihr wird die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen aufzunehmen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Sie ergänzt, dass die finanziellen Mittel, mit denen Straßenausbeiträge von der öffentlichen Hand als Anliegende gezahlt werden, auch durch die steuerzahlende Einwohnerschaft und Gewerbetreibende generiert werden müssen, den Anteil der öffentlichen Hand, also die Steuerzahlenden nicht entlastet.  Die Vors. Dr. Paar beführwortet eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, da Straßen Eigentum der Gemeinde sind und diese damit für Unterhaltung und Sanierung zuständig sind.

 

RM Rosebrock und Frau Czech-Wolter bekräftigen dies. Sie sehen eine Ungerechtigkeit darin, dass Eigentümer/innen eines Einfamilienhauses ebenso viel zahlen müssen, wie Eigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses, insbesondere eines Mietshauses, wobei diese die anfallenden Kosten womöglich noch durch ihre Mieter/innen zahlen lassen.

 

RM Loss ergänzt, er sieht besonders für Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen mit einem hohen LKW-Aufkommen mehr Fairness. Diese Straßen müssen durch stärkere Abnutzung häufiger saniert werden, wobei der LKW-Verkehr in der Regel die gesamte Einwohnerschaft der Gemeinde versorgt, beispielsweise durch Anlieferungen der Nahversorger-Märkte.

 

RM Klee sieht in der Frage, wann eine Straße „abgängig“ ist, ein strittiges Thema, da es dafür keine festen Kriterien gibt, sieht jedoch in der Abschaffung der Straußenausbaubeitragssatzung die Chance, dem Vorurteil entgegenzuwirken, die Gemeinde ließe die Straßen extra lange in schlechtem Zustand, um dann von der Anliegerschaft die Sanierung finanzieren zu lassen. RM Rosebrock ergänzt, dass der Rat entscheidet, wann welche Straße saniert wird und dass Reparaturen möglichst früh durchgeführt werden müssen, um weiteren Schäden entgegenzuwirken.

 

GD Bahrenburg möchte im Falle einer Abschaffung in jedem Jahr eine Summe „X“ im Haushalt abgebildet wissen, um Straßensanierungen zu gewährleisten.

 

RM Klee ergänzt hierzu, dass im doppischen Haushaltswesen theoretisch durch entsprechenden Werteverzehr Geld zur Verfügung stehen könnte. VA Behrens erwidert, dass die betroffenen Straßen bereits lange abgeschrieben sind und schon in die Eröffnungsbilanz mit einem Wert von 1,00 Euro aufgenommen worden sind.

 

RM Böschen geht jedoch davon aus, dass Sanierungen mit Abschreibungen allein nicht finanzierbar sein werden, da die Inflation Mehrkosten aufwirft.

 

Vors. Dr. Paar schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass im Falle der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge glicherweise zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle Gelder eingenommen werden müssen.

 

Im Rahmen der bisherigen Beratungen sind Fragen zu bisherigen Veranlagungssachverhalten seitens des Rats an die Verwaltung gestellt worden, die berechtigte Interessen Einzelner auf Ausschluss der Öffentlichkeit berühren, denn sie lassenckschlüsse auf persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu. Von daher schließt die Beratung zunächst ohne Abstimmung und damit ohne Beschlussempfehlung.

 

Vors. Dr. Paar kündigt für die Öffentlichkeit an, dass das Abstimmungsergebnis im Einvernehmen mit allen Ausschussmitgliedern im Nachgang zur Sitzung öffentlich werden soll.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Das eingetragene Abstimmungsergebnis entspricht der Abstimmung im nicht-öffentlichen Teil zur Beschlussempfehlung der Verwaltung und ist hier zur Transparenz der Entscheidungsfindung dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

0

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 05 SG Strabs (3474 KB)      

Beschlussempfehlung:

Die Straßenausbaubeitragssatzung bleibt bestehen.