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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Betreuung von Kindern in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde  

Sitzung des Kindergarten- und Jugendausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Kindergarten- und Jugendausschuss
Datum: Mo, 16.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Hoops Bötersen
Ort: Gasthaus Hoops, Dorfstr. 3, 27367 Bötersen
GB/2023/033 BV Betreuung von Kindern in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Vors. Blödorn liest den Antrag der Mühlenzwerge Stuckenborstel vor, der dem Protokoll als Anhang einzusehen ist.

Die Krippe bittet um einen mtl. Zuschuss i.H.v. 130,--€r 2 Kinder, die bei Ihnen aus der Gemeinde Bötersen aufgenommen wurden, da im KiGa kein Platz für 2023 und 2024 vorhanden ist und eine Aufnahme von der Gemeinde abgelehnt werden musste. Vors. Blödorn hofft, dass sich die Situation in den kommenden Jahren bessert, aber da Kinder unter 3 Jahren 2 Plätze belegen ist es schon schwierig, da der KiGa keine Krippe hat, sondern nur eine alterübergreifende Gruppe. Die angeschriebenen Gemeinden aus Hassendorf, Reeßum und Sottrum haben eine Unterstützung zugesagt. Vors. Blödorn erläutert noch mal die rechtliche Thematik, da im Bötersender KiGa die Kinder ab 3 Jahren Vorrang haben. Der Träger ist der LK und die Gemeinde übernimmt Teile dieser Aufgaben. Nach Rücksprache mit dem LK hat dieser dafür Sorge zu tragen, aber die Mühlenzwerge hat keinen öffentlichen Träger, sondern ist ein gemeinnütziger Verein und der Bötersener KiGa hat keine Genehmigung für mehr Plätze.

Beisitzerin Frau Klencke weist auf den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz hin. Sie erklärt, dass die Eltern ihren evtl. Verdienstausfall einklagen könnten, dieser aber sicher höher ausfallen wird, als die geforderten 130.--€ Zuschuss pro Kind.

RH Hoops möchte wissen, ob der Zuschuss unabhängig gezahlt werden soll, egal wo das Kind untergebracht wird? Beisitzerin Klencke erklärt, das so etwas rechtlich geregelt ist. Vors. Blödorn ergänzt, dass ein Zuschuss nur in Frage kommt, wenn die Gemeinde vorher eine Absage erteilt hat.

Bgm. Trefke erklärt, dass die Gemeinde diesen Zuschuss immer nur für 1 Jahr zahlt.

Beisitzerin Böhling möchte wissen, ob dann auch Tagesmütter gefördert werden? Beisitzerin Klencke erklärt, dass es rechtlich auch möglich sei eine Tagemutter zu bezuschussen, aber die müssten beim LK gemeldet sein. Betroffene sollten sich i.S. Tagesmutter dann an den LK wenden.

RH Schmudlach möchte wissen, ob die 130,--€ fest stehen oder noch verhandelbar sind?

Bgm. Trefke erläutert, dass diese Kosten feststehen, da auch die anderen Gemeinden sich in dieser Höhe beteiligen werden.


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bitte um Kostenausgleich Krippe Mühlenzwerge Stuckenborstel (230 KB)      

Beschluss: Der AS empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bötersen den Zuschuss pro Kind und Jahr i.H.v. 130,--€ an die Krippe Mühlenzwerge als Betriebskostenzuschuss zu zahlen.