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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - 3. Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren f die Tageseinrichtungen für die Kinder der Gemeinde Bötersen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
6 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
1 | Enthaltungen |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Neu_Dokumentenzusammenstellung (791 KB) |
Beschluss: folgende Änderungen (in Rot gekennzeichnet) in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung, sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bötersen:
Zu § 3: (4) Eine Aufnahme kann nur zum 01. August und zum 1. Februar erfolgen.
Zu § 5: (1) Die Tageseinrichtung ist in der Regel von Montags bis Freitags in der Zeit von
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr (=Kernzeit) für Vormittagsgruppen geöffnet. Es werden
ein Frühdienst von 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr und ein Spätdienst von 12:30 Uhr bis
13:00 Uhr angeboten.
Zu § 5: (3) Die Betriebsferien dauern in der Regel 3 Wochen und fallen in die Sommerferien.
Der Kindergarten wird Freitag nach Himmelfahrt, zwischen Weihnachten und
Neujahr sowie zwei weiteren flexiblen Tag im Jahr geschlossen.
Zu Beginn eins jeden Betreuungsjahres wird der genaue Zeitraum der Ferien
festgelegt.
Zu § 7: