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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - 3. Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren f die Tageseinrichtungen für die Kinder der Gemeinde Bötersen  

Sitzung des Kindergarten- und Jugendausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kindergarten- und Jugendausschuss
Datum: Mo, 16.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Hoops Bötersen
Ort: Gasthaus Hoops, Dorfstr. 3, 27367 Bötersen
GB/2023/034 BV 3. Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für die Kinder der Gemeinde Bötersen
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neu_Dokumentenzusammenstellung (791 KB)      

Beschluss: folgende Änderungen (in Rot gekennzeichnet) in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung, sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bötersen:

Zu § 3: (4) Eine Aufnahme kann nur zum 01. August und zum 1. Februar erfolgen.

 

Zu § 5: (1) Die Tageseinrichtung ist in der Regel von Montags bis Freitags in der Zeit von

                  7:30 Uhr bis 12:30 Uhr (=Kernzeit) für Vormittagsgruppen geöffnet. Es werden  

                  ein Frühdienst von 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr und ein Spätdienst von 12:30 Uhr bis

                  13:00 Uhr angeboten.

Zu § 5: (3) Die Betriebsferien dauern in der Regel 3 Wochen und fallen in die Sommerferien.

                  Der Kindergarten wird Freitag nach Himmelfahrt, zwischen Weihnachten und

                  Neujahr sowie zwei weiteren flexiblen Tag im Jahr geschlossen.

                 Zu Beginn eins jeden Betreuungsjahres wird der genaue Zeitraum der Ferien 
                 festgelegt.

Zu § 7: