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Auszug - Anpassung der Benutzungsgebühren für das Heimat- und Kulturhaus
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Auf Nachfrage wird durch BM Harling mitgeteilt, dass der Gesamtjahreszuschuss für das HuK mindestens 19.000 € beträgt. Wollte man dieses mit den Nutzungsgebühren ausgleichen, müsste man eine Nutzungsgebühr von über 1.000 € pro Privatveranstaltung nehmen. RM A. Lange, H. Lange und Strube halten daher die Gebühren für auswärtige Mieter mit 400 € für zu niedrig kalkuliert und schlagen 500 € vor. Die Vor- und Nachteile dieser Erhöhung werden im Rat intensiv diskutiert. Schließlich beantragt das Ratsmitglied Heiner Lange, die Gebühren für auswärtige Nutzer auf 500,00 € zu erhöhen. BM Harling lässt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag, die Kosten für auswärtige Nutzer auf 500 € zu erhöhen, wird mit 7 Gegenstimmen bei 2 Zustimmungen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
7 | Ja-Stimmen |
1 | Nein-Stimmen |
3 | Enthaltungen |
Beschluss:
Die Gemeinde Hellwege erhebt ab dem 01.01.2024 für die Vermietung des Heimat- und Kulturhaues an einem Tag folgende Nutzungsgebühren:
Hellweger Bürger*innen: 300,00 €
Auswärtige Nutzer: 400,00 €
Für Feiern in den Abendstunden, die erst nach Mitternacht enden, erhöht sich der Tagessatz nicht.
Wird das HuK für mehrere Tage vermietet, dann wird für den ersten Tag die volle Nutzungsgebühr erhoben und für jeden weiteren Tag eine um 50 % geminderte Nutzungsgebühr erhoben.
Wird nur der Teilbereich vor der Theke vermietet, vermindert sich die Tagessätze:
Hellweger Bürger: 200,00 €
Auswärtige Nutzer: 300,00 €
Es wird ferner vereinbart, das Buchungsverhalten mit den beschlossenen Gebühren von 300 € für Hellweger Bürger*innen und 400 € für Auswärtige Nutzer in 2024 zu beobachten und im Falle einer tatsächlich abzuführenden Mehrwertsteuer eine Anpassung für das Jahr 2025 zu prüfen.