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Auszug - Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses   

Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeinde Hellwege
Datum: Mi, 25.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: HuK Hellwege
Ort: HuK Hellwege, Ahauser Str. 33a, 27367 Hellwege
 
Wortprotokoll

 

      Die Erteilung der Baugenehmigung für die beiden Mobilfunkmasten in Hellwege verzögert sich aufgrund von Nachforderungen des Bauamtes (u.a. landschaftspflegerischer Begleitplan) erneut. Der Bürgermeister hat daraufhin den Landrat angeschrieben, um zu klären, ob der Vorgang beschleunigt werden kann. Es besteht nur eine geringe Hoffnung. Der Rotenburger Kreiszeitung war in der vergangenen Woche zu entnehmen, dass nach der Errichtung von Mobilfunkmasten und der Installation der Technik noch ein halbes Jahr vergeht, bis der Funkmast in den Mobilfunk des Anbieters integriert ist.

      Die Samtgemeinde hat uns eine Mitteilung des KSA (Kommunaler Schadenausgleich) zur Verkehrssicherungspflicht der Kommunen in Bezug auf die Grün- und Seitenstreifen neben der Fahrbahn übersandt.

Danach sind Seitenstreifen bzw. Grünstreifen nach ständiger Rechtsprechung nicht zur

regelmäßigen Benutzung durch Fahrzeuge bestimmt. Wenn PKW-Fahrer ausnahmsweise (z. B. zum Ausweichen) den Seiten-/Grünstreifen befahren, hat dies langsam und mit besonderer Vorsicht zu geschehen und erfolgt auf eigene Gefahr.“

Als Konsequenz eines entsprechenden richterlichen Beschlusses bedeutet dies für die Gemeinde Hellwege, dass von Anwohner*innen auf den Grünstreifen verbrachte Steine und Poller zu dulden sind, wenn sie bei Tempo 30 für die Verkehrsteilnehmer*innen erkennbar sind.

      Die Gemeinde wurde vom Landkreis Verden darüber informiert, dass im Windpark Haberloh neben den beiden vorhandenen WKA noch zwei zusätzliche WKA geplant werden. Weiterhin sollen in der Nachbargemeinde noch 11 WKA im Windpark Heidkrug errichtet werden.

      Schriftliche Anhörung zur Kreisumlage, die Gemeinde kann sich äern. Der Hebesatz für die

 Kreisumlage beträgt wie im Vorjahr 44 Prozentpunkte. Der Bürgermeister hat erklärt, dass die Gemeinde mit der Höhe der Kreisumlage einverstanden ist.