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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - 3. Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren f die Tageseinrichtungen für die Kinder der Gemeinde Bötersen  

Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeinde Bötersen
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Hoops Bötersen
Ort: Gasthaus Hoops, Dorfstr. 3, 27367 Bötersen
GB/2023/034 BV 3. Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für die Kinder der Gemeinde Bötersen
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 Bgm. Trefke schlägt folgende Änderungen (in Rot gekennzeichnet) in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung, sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bötersen:

 

Folgende Änderungen (in Rot gekennzeichnet) in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung, sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bötersen:

Zu § 3: (4) Eine Aufnahme kann nur zum 01. August und zum 1. Februar erfolgen.

 

Zu § 5: (1) Die Tageseinrichtung ist in der Regel von Montags bis Freitags in der Zeit von

                  7:30 Uhr bis 12:30 Uhr (=Kernzeit) für Vormittagsgruppen geöffnet. Es werden  

                  ein Frühdienst von 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr und ein Spätdienst von 12:30 Uhr bis

                  13:00 Uhr angeboten.

Zu § 5: (3) Die Betriebsferien dauern in der Regel 3 Wochen und fallen in die Sommerferien.

                  Der Kindergarten wird Freitag nach Himmelfahrt, zwischen Weihnachten und

                  Neujahr sowie zwei weiteren flexiblen Tag im Jahr geschlossen.

                 Zu Beginn eins jeden Betreuungsjahres wird der genaue Zeitraum der Ferien 
                 festgelegt.

Zu § 7:2.(1)

Zu §12 Inkrafttreten

(1)               Die Satzung über den Betrieb und Benutzung sowie über die Erhe-

                    bung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für

                    Kinder der Gemeinde Bötersen vom 01.02.2018 tritt am

                    01.01.2024 außer Kraft.

.


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bötersen nimmt die vorgeschlagenen Änderungen, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, an,