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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2023
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
VA Behrens erklärt den Sachverhalt anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Vors. Plaschke gibt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Stromkosten mit einem erhöhten Ansatz eingetragen sind. Er ist davon ausgegangen, dass durch die Photovoltaikanlage Strom eingespart würde.
AM Ebert erkundigt sich, wann das Windkraftrad aufgestellt wird.
VA. Behrens informiert, dass die Ausschreibung der PV-Anlage gerade läuft. Sobald die Baugenehmigung hierfür vorliegt, wird die Anlage aufgebaut. Die Planung des Windkraftrads erfolgt im Anschluss daran.
SGBgm. Bahrenburg teilt mit, dass bereits Gespräche mit der BEGS geführt wurden aber zunächst auch noch das Ergebnis des Landkreises zum RROP und seinen Festlegungen zu Vorrangstandorten für die Windenergie abgewartet werden muss. Die Photovoltaikanlage sollte bis dahin in Betrieb genommen sein.
RM Krahn spricht sich für eine Gebührenerhöhung aus.
VA. Behrens gibt mit Blick auf mögliche Investitionskosten z.B. für Windkraft zu bedenken, dass nur die zur Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig umgelegt werden können. Zu den Stromkosten führt er aus, dass der Preisdeckel momentan bei 0,40 €/kWh liegt.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Dem Rat der Samtgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2023. Ab dem Jahr 2024 beträgt die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung je m³ 2,81 €.