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Auszug - Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Die Ausschussmitglieder beraten ausführlich den Entwurf zur Richtlinie für die Förderung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Sottrum.
Am. Brandt beantragt im Laufe der Beratung, die eingestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2024 von derzeit 5.000 € auf 10.000 € zu erhöhen.
Am. Klee beantragt die Haushaltsmittel 2024 zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen von derzeit 5.000 € auf 50.000 € zu erhöhen.
Am. Eckhoff beantragt, in § 5 der Richtlinie aufzunehmen, dass der Antragsteller erklärt, dass keine doppelte Förderung beantragt wird. Dies ist mit einer Eigenerklärung zu bestätigten. Weiter beantragt er, dass 25% der Anschaffungskosten höchstens jedoch der in § 5 der Richtlinie genannte Betrag gefördert wird.
Abstimmungsergebnis 1.:
7 | Ja-Stimmen |
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0 | Nein-Stimmen |
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0 | Enthaltungen |
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Abstimmungsergebnis 2.:
7 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Abstimmungsergebnis 3.:
2 | Ja-Stimmen |
3 | Nein-Stimmen |
2 | Enthaltungen |
Abstimmungsergebnis 4.:
5 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
2 | Enthaltungen |
Abstimmungsergebnis 5.:
7 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss 1.:
Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird dahingehend in § 5 ergänzt, dass der Antragsteller mittels Eigenerklärung bestätigt, dass er keine weitere Förderung beantragt hat.
Beschluss 2.:
Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird dahingehend in § 5 ergänzt, dass 25 % der Anschaffungskosten höchstens jedoch der unter § 5 (3) genannte Betrag gefördert wird.
Beschluss 3.:
Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der von Am. Klee beantragt Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird mit (2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) abgelehnt.
Beschluss 4.:
Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Im Haushalt 2024 werden für Klimaschutzmaßnahmen – 571001.431800 Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen – die Haushaltsmittel von bisher 5.000 € auf 10.000 € erhöht.
Beschluss 5.:
Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen:
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird dahingehend in § 5 ergänzt, dass der Antragsteller mittels Eigenerklärung bestätigt, dass er keine weitere Förderung beantragt hat.
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird dahingehend in § 5 ergänzt, dass 25 % der Anschaffungskosten höchstens jedoch der unter § 5 (3) genannte Betrag gefördert wird.
In den Haushalt 2024 werden für Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Sottrum – 571001.431800 Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen – Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € eingestellt.
Die Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.