Ratsinformationssystem
Auszug - Anträge auf Zuweisung gemäß den Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports für das Haushaltsjahr 2024
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
GD Bahrenburg berichtet, dass die Anträge gemäß Richtlinie entschieden werden. Er weist darauf hin, dass die Anträge von der Theatergruppe 11. August GbR sowie von der Kulturinitiative Sottrum gemäß der Richtlinie verspätet eingegangen sind. Gemäß den Richlinien sind die Anträge für eine Förderung im Folgejahr bis zum 15.10. eine Jahres einzureichen.
AM Dirks beantragt die Anträge dennoch zu bewilligen, da diese kurz nach Fristende gestellt wurden.
AM Czech-Wolter spricht sich dafür aus, so zu verfahren, wie es die Richtlinie vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
7 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. wird entsprechend der Richtlinie und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports (2.4 i. V. m. 4.4) für die Anschaffung eines neuen Dressurvierecks eine Zuweisung in Höhe von max. 500,00 Euro (Gesamtkosten: 3.500,00 Euro brutto x 25 % = 875,00 Euro) gewährt.
Abstimmungsergebnis:
2 | Ja-Stimmen |
4 | Nein-Stimmen |
1 | Enthaltungen |
Beschluss:
Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Antrag der Theatergruppe 11. August GbR, vertreten von Herrn Johannes Arnold, in Kooperation mit der Kulturinitiative Sottrum e.V. ( 2.5 i. V. m. 4.5) für die Durchführung des Theaterprojekts „Moritz, der Gefühlsexperte“ auf Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 50% des nachgewiesenen Defizits höchstens jedoch 1.000,00 Euro wird bewilligt.
Abstimmungsergebnis:
4 | Ja-Stimmen |
1 | Nein-Stimmen |
2 | Enthaltungen |
Beschluss:
Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Eine Förderung des Antrages der Kulturinitiative Sottrum e. V. für das kulturelle Programm während des Marktes an der Wieste wird aufgrund der verspäteten Antragsstellung abgelehnt. Eine anteilige Kostenübernahme erfolgt über das Produkt Marktwesen, Kostenstelle: 573002.429100 – Ansatz: 8.000,00 Euro, im Rahmen des für den Markt zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets.