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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024  

Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinde Reeßum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude in Reeßum
Ort:
GRE/2023/058 BV Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die wichtigsten Abschnitte/Einzelheiten/Ergebnisse der Haushaltsplanung für 2024 wurden per Projektion (Beamer) erläutert.

Straßensanierungen in größerem Umfang sind nicht umsetzbar, Finanzierungsmöglichkeiten sind begrenzt auf evtl. Unterhaltungsmaßnahmen.

Hebesätze, zuletzt 2011, 2018 angehoben, sollen im Mittelmaß erhöht werden.

Die Steuerkraftmeßzahl korrespondiert zwischen Steigen der Hebezahl und Einnahmen der Gemeinde. Zuversichtlich, ohne größere Verschuldung seien Straßensanierungen in 2025 planbar.

Der vorgelegte Stellenplan/Personal- KITAs/ Ausbau sichere die Versorgung/Plätze für die Kinder der Gemeinde.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan sowie den Stellenplan für das Jahr 2024 mit folgenden Eckdaten.

 

Geplante Erlöse: 2.307.100 Euro

Geplante Aufwendungen: 2.280.400 Euro

Geplante Investitionen: 804.800 Euro

Geplante Nettoinvestitionen: 704.800 Euro

Geplante Kreditaufnahmen: Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine investive Kreditaufnahme in Höhe von 100.000€ geplant.

 

Abweichend zum vorgelegten Planentwurf werden die Realsteuerhebesätze wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A: 450 v.H.

Grundsteuer B: 380 v.H.

Gewerbesteuer: 400 v.H.

 

Eventuelle Änderungen des Samtgemeindeumlagehebesatzes führen zu einem Nachtrags-haushaltsplan für das Jahr 2024, sofern diese Mehraufwendungen für die Gemeinde Reeßum bedeuten.