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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Förderantrag SV Taaken  

Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinde Reeßum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude in Reeßum
Ort:
GRE/2023/059 BV Förderantrag SV Taaken
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bezuschussung mit 12.000€r eine Flutlichtanlage für die Sportplatzanlage in Taaken beantragt der SV Taaken für den Haushalt 2025, Verpflichtungsermächtigung soll gültig werden, um Plannungen in 2024 zu beginnen. Treten alle Fördermöglichkeiten ein, sinke der 20%ige Anteil der Gemeinde.

Diskussion Hinweis: Es wäre der 2. Flutlichtplatz in der Gemeinde, der mit Kosten verbunden sei. Pflegemaßnahmen, Regeneration, Ruhen der Rasenfläche etc., Nutzung bei Spielen re möglich. Die Gemeinde unterhalte 3 Sportplatzanlagen.

Beraten wurde die vertragliche Regelung.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Reeßum sichert dem SV Taaken für die Errichtung einer Flutlichtanlage eine Co-Finanzierung bis zu 12.000,-€ im Haushaltsjahr 2025 zu. Hierfür wird im Haushalt 2024 eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen, damit bereits in 2024 mit den Planungen begonnen werden kann.

Zusätzlich wird der Bürgermeister beauftragt, Gespräche mit dem Verpächter über eine vorzeitige Verlängerung der Nutzungsvereinbarung aufzunehmen. Sollten sich die Konditionen nicht verändern, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Nutzungsvertrag direkt zu verlängern. Sollten sich die Konditionen verändern, ist der Vorgang dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.