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Auszug - Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2022/014 BV-01 BV Festlegungen zum Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2022/014 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss


Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt ihrer Grundsatzbeschluss zur Definition des

Geschäfts der laufenden Verwaltung und damit den Aufgaben des Gemeindedirektors

mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:

 

d) Rechtsgeschäfte, deren Vermögenswert im Einzelfall die Höhe von 20.000 € nicht

übersteigen, z.B.

 Honorarverträge für Architekten, Ingenieure, Planer und Gutachter, es sei denn,

 die Angebote über 10.000,00 € liegen mehr als 20% über der Kostenschätzung

 Verfügungen über das Gemeindevermögen

 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit ein unabweisbares  Bedürfnis vorliegt

 Stundung von Ansprüchen für längstens 12 Monate

 Niederschlagung von Forderungen

 Erlass von Forderungen

 Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

 gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

e) Verträge über Lieferungen und Leistungen, deren Vermögenswert im Einzelfall die Höhe von 120.000 Euro nicht übersteigen, es sei denn, die Angebote über 10.000,00 €r Aufträge / Vergaben liegen mehr als 20% über der Kostenschätzung,

 

Davon ausgenommen sind sämtliche Grundstücksangelegenheiten