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Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung)  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2024/015 BV Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung)
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgerservice und Ordnung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 Frau Schellhorn von der Firma Heyer & Partner erläutert mit einer Präsentation die neuen Gebühren. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von AM Harling und AM Hollmann erklärt Frau Schellhorn, dass die Gebührenerhöhung nicht rückwirkend berechnet wird. Die Nutzenden erhalten eine entsprechende Mitteilung.

 

AM Fajen äert Bedenken, dass die Nachfrage nach Wahlgrabstätten durch die Erhöhung zurückgeht.

Hierzu merkt SGBgm Bahrenburg an, dass sich das Verhalten in Bezug auf Bestattungen an sich verändert hat und vermehrt Urnenbestattungen durchgeführt werden. AM Fajen berichtet dazu, dass sie allein Bötersen im letzten Jahr 30 Gräber zurückerhalten haben.

 

Auf Nachfrage von AM Dreyer teilt ESGRin Wendt mit, dass eine Rücknahme der Grabstellen vor Ablauf der Zeit nicht möglich ist.

 

VA Becker teilt auf Nachfrage von AM Hollmann mit, dass die Kosten für die Überprüfung der Standfestigkeit nicht in der jetzigen Kalkulation enthalten sind, sondern noch zusätzlich anfallen.

 

Auf Nachfrage von AM Dreyer und AM Harling ist beabsichtigt, die bisherige jährliche Zahlung der Unterhaltungsgebühr dann zukünftig in Höhe von 9,00 € auch mit Wirkung für die Zukunft auf die bestehenden Nutzenden anzuwenden. Der künftig fällig werdende Betrag soll dann auch in einer Summe eingezogen werden. Der Entwurf der Gebührensatzung ist dazu noch anzupassen.

 

AM Harling spricht sich für eine Erhöhung der Gebühren aus. Somit wird die Allgemeinheit weniger belastet als mit einer Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer.

AM Harling erkundigt sich nach ökologischen Flächen, die von der Friedhofsgesamtfläche abgezogen werden können.

Laut ESGRin Wendt müssten diese Flächen dauerhaft entwidmet, um aus der Berechnung zu fallen. Sie finden auch ohne dem keine Berücksichtigung, wenn sie 20 % der Gesamtfläche überschreiten.

 

AM Böschen erkundigt sich, ob es Zuschüsse für Bestattungen gibt für diejenigen, die sich eine Bestattung nicht leisten können.

SGBgm Bahrenburg teilt mit, dass hierfür die Sozialämter zuständig seien.

 

Auf Nachfrage von AM Hollmann teilt SGBgm Bahrenburg mit, dass die Satzung in dieser Sitzung nicht beschlossen werden kann, da die Friedhofssatzung ebenfalls nicht beschlossen wurde. SGBgm Bahrenburg wünscht sich einen Abschluss bis zur Sommerpause.

 

Die Beschlussvorlage wurde zunächst nur zur Kenntnis genommen. Sie verbleibt im Fachausschuss.


Abstimmungsergebnis:

0

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung).