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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Neufassung der Gebührenordnung für das Freibad Sottrum der Samtgemeinde Sottrum  

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2024/024 BV Neufassung der Gebührenordnung für das Freibad Sottrum der Samtgemeinde Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

ESGRin Wendt erläutert, dass die Sätze der Gebührenordnung geprüft und entsprechend erhöht werden sollen. Sie kündigt an, dass die Übersicht zur Entwicklung des Zuschussbedarfs des Freibads in den Jahren 2021-2023 noch der Vorlage für den weiteren Beratungsverlauf hinzugefügt wird.

Es sollen Familien und Jugendliche nicht in gleicher Weise belastet werden, wie Einzelzahlende. Insbesondere sollen geringverdienende Familien aber auch einkommensschwache Personen unabhängig vom Alter die Möglichkeit erhalten, das Freibad zu besuchen, auch im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte.

Sie verweist darauf, dass nicht alle Schwerbehinderten eine Begleitperson benötigen. Daher sind nur diejenigen vom Eintritt befreit, die als Begleitperson notwendig sind.

 

AM Dreyer merkt an, dass die Ermäßigung bei den Einzelkarten wie die Familienkarte für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr gelten soll.

 

AM Krahn sieht als Priorität an, dass das Freibad erhalten bleiben soll. Hier sind nach Rücksprache mit Bürgerinnen und Bürger diese auf jeden Fall bereit, einen höheren Eintrittspreis zu zahlen. Er bedankt sich für die Vorbereitung und teilt mit, dass die Fraktion den Änderungen so zustimmen wird.

 

Auf Nachfrage von AM Dreyer teilt SGBgm Bahrenburg mit, dass der Automat als Kasse bewertet wird. In der Hochsaison ist der Kassenbereich persönlich besetzt.

 

Auf Vorschlag von AM Figgen könnte die Formulierung heißen, dass der Eintritt vorm Besuch des Freibades zu entrichten ist.

 

AM Dreyer merkt an, dass in § 3 Punkt 6 ein Verweis auf eine Ordnungswidrigkeit deklariert werden sollte.

Hierzu teilt ESGRin Wendt mit, dass dieses verwaltungsseitig noch geprüft wird

 

Auf Antrag von AM Dreyer wird folgende Beschlussergänzung beschlossen:

 

§ 1 Absatz 2:

Die Worte „an der Kasse“ werden gestrichen.

 

§ 2 Absatz 2, Buchstaben b, c, d und e werden ergänzt um den Passus

ngstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Sottrum mit folgenden Änderungen:

 

-          § 1 Absatz 2:

Die Worte „an der Kasse“ werden gestrichen

 

-          § 2 Absatz 2, Buchstaben b, c, d und e werden ergänzt um den Passus

„längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr“