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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 77 "Am Dannert" in Sottrum hier: Beschluss über den aktualisierten Entwurf
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
AM Rosebrock ist, wie bereits mehrfach geäußert, gegen die Überplanung der Flächen
westlich des Dannertweges. Ihm ist eine Geschosshöhe von 14m deutlich zu hoch, da das Gewerbegebiet unmittelbar an eingeschossige Wohnbebauung angrenzt, und beantragt die Begrenzung auf max. 11m Höhe. AM Klee spricht sich auch für eine Höhenbegrenzung von 11m aus.
AM Plaschke regt an die zulässigen Gewerbearten genauer zu definieren, da die Gewerbe-fläche hauptsächlich für bereits in Sottrum ansässige Firmen zur Verfügung gestellt werden soll. Er schlägt vor gesundheitsgefährdende Gewerbe wie Begasungsanlagen und Mischwerke auszuschließen.
VA Behrens teilt mit, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Diese Betriebe befinden sich regelmäßig Industriegebieten und sind in Gewerbegebieten nicht zulässig.
AM Klee weist nochmals darauf hin, dass der Bebauungsplan nur für Grundstücke erstellt werden soll, auf die die Gemeinde Zugriff hat. Die bisherigen Eigentümerinnen und Eigen-tümer entscheiden somit indirekt, ob das Gewerbegebiet zustande kommt oder nicht.
GD Bahrenburg bestätigt, dass nur Flächen im Besitz der Gemeinde erschlossen werden.
AM Eckhof fragt an, wie das Gewerbegebiet erschlossen wird, wenn die unteren Grundstücke nicht dazukommen.
Laut Aussage von VA Behrens wird die Verkehrsplanung dann angepasst.
AM Eckhof schlägt vor, den neuen Entwurf zunächst in den Franktionen zu besprechen.
GD Bahrenburg bittet um eine Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des VA.
Abstimmungsergebnis: Antrag Rosebrock: max. 11m Höhe
4 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis:
6 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
1 | Enthaltungen |
Beschluss:
Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Gemeinde Sottrum stimmt dem vorgelegten Planentwurf zu, mit der Änderung die
Geschosshöhe auf max. 11m festzulegen.
Auf Grundlage dieses Entwurfes wird zunächst ein Verfahren zur frühzeitigen Behörden-beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.