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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Richtlinie für die Verleihung der Ehrenmedaillen der Samtgemeinde Sottrum; Ehrenpreis und Sportlerehrung  

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2024/025 BV Richtlinie für die Verleihung der Ehrenmedaillen der Samtgemeinde Sottrum; Ehrenpreis und Sportlerehrung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

SGBgm Bahrenburg erläutert, dass er die Veränderungen als wichtig erachtet. Zum einen findet sich in der Richtlinie der neue Ansatz der Ehrung ehrenamtlichen Engagements auch außerhalb von Vereinsstrukturen wieder. Zum anderen ist verwaltungsseitig das Format zur Sportlerehrung aufgegriffen worden, da die bisherigen Veranstaltungen nicht mehr zeitgemäß waren. Es soll sich um einen besonderen Moment für die Sportlerinnen und Sportler handeln. Für beide Veranstaltungen sind unterschiedliche Tage geplant.

 

VA Kipp teilt zu Ehrungen nach Buchstabe A der Richtlinie mit, dass unterschiedliche Formate anderer Kommunen verglichen wurden.

Die Ehrungen sind in 4 Kategorien eingeteilt, zusätzlich gibt es eine Ehrung für Jugendliche bis 25 Jahre.

Es soll eine feierliche Zeremonie sein, die die Leistungen würdigt und nicht in einer Massenveranstaltung endet. Die Nominierungen sollen Ende eines Jahres erfolgen und die Veranstaltung im Frühjahr stattfinden.

Der Ehrenpreis für soziales Engagement findet gesondert von der Sportlerehrung statt.

 

AM Figgen schlägt vor, eine Vorjahrespreisträgerinnen und Vorjahrespreisträger mit in die Jury aufzunehmen.

 

Auf Nachfrage von NRM Leiding teilt VA Kipp mit, dass es maximal 6 Ehrungen geben wird und die Jury auswählt.

 

NRM Leiding sieht dadurch die Mannschaften benachteiligt und empfindet den Kreis der zu Ehrenden zu klein.

Hierzu merkt SGBgm Bahrenburg an, dass diese Mannschaften im Rahmen ihrer Meisterschaft und den erhaltenen Meistertitel bereits Anerkennung erhalten.

 

VA Kipp erläutert, dass selbstverständlich auch Mannschaften nominiert werden können und verweist noch einmal darauf, dass es sich nicht mehr um eine Massenveranstaltung mit 200 Nominierten handeln soll.

 

AM Rosebrock begrüßt diese Entscheidung. Sollten doch einmal mehr sportliche Leistungen geehrt werden, kann sicherlich mal von der Regel abgewichen werden.

 

AM Dreyer schlägt vor, wie beim Rotenburger Modell, die Bürgerinnen und Bürger mitwählen zu lassen.

SGBgm Bahrenburg spricht sich dagegen aus, da er darin keine faire Wahl sieht. Es gewinnt, wem es gelingt, die meisten Unterstützenden zu akquirieren. Da sind Mannschaften per se schon im Vorteil.

 

Auf Vorschlag von AM Dreyer, den Vorsitzenden des KSB Jörn Leiding mit in die Wahl einzubeziehen, da dieser einen Überblick über alle Vereine hat, merkt AM Krahn an, dass die Vereine selbst schlüssig überlegen, wen sie für eine Nominierung vorschlagen.

 

SGBgm Bahrenburg teilt mit, dass Werbung über soziale Medien erfolgt und alle Vereine

nnen Nominierungen vornehmen.

Da diese Form der Ehrung eine höhere Wertschätzung hat, geht er davon aus, dass die Vereine diese Änderung akzeptieren.

 

AM Facktor möchte, dass im Bezug der Ehrenmedaille die Vorsitzenden der Vereine und der Vorstand nicht für eine Überreichung der Ehrenmedaille vorgesehen sein sollten.

Am Dreyer merkt dazu an, dass eher „stille Stars“ eine Ehrenmedaille erhalten sollen, die nicht im Vorstand tätig sind.

 

ESGRin Wendt schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt wird, dass Mitglieder aus einem Verein nicht für ihre Vorstandstätigkeit in diesem Verein eine Ehrenmedaille erhalten können.


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die neue Richtline für die Verleihung der Ehrenmedaillen der Samtgemeinde Sottrum mit folgender Ergänzung:

 

-          Mitglieder eines Vereins können nicht für ihre Vorstandstätigkeit im Verein eine Ehrenmedaille erhalten. 

 

2. Um die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler für 2023 durchführen zu können beschließt der Rat eine von der Richtlinie abweichende Feierstunde Ende Oktober 2024.