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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bauleitplanung der Gemeinde Bötersen, Erörterung der Ergebnisse über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffenliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange  

Sitzung des Planungs- und Verkehrsflächenausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Planungs- und Verkehrsflächenausschuss
Datum: Di, 27.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Höper Hus Höperhöfen
Ort: Höper Hus, Höperhöfen 53, 27367 Bötersen
GB/2024/001 BV Bauleitplanung der Gemeinde Bötersen, Erörterung der Ergebnisse über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffenliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

BGM Trefke bedankt sich für die intensive und kooperative Zusammenarbeit zw. Gemeinde und PGN und IngenieurGmbH Niederelbe.

Herr Richter der Fa. PGN erläutert per Beamerpräsentation die weitere Bauleitplanung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Hier seine Präsentation:

 

 

Zu dieser Präsentation gab es keine Fragen.

 

Dann erläutert Herr Liebetrau der Fa. IngenieurGmbH Niederelbe die Pläne für die Entwässerung der Straßen und für das Regenrückhaltebecken. Er betont die tolle Zusammenarbeit mit dem LK Rotenburg.

Hier seine Präsentation:

 

 

 

.

 

 

Folgende Fragen wurden gestellt:

 

Ist eine Versickerung von Regenwasser auf den eigenen Grundstücken möglich?

Herr Liebetrau erklärt, dass dort keine Möglichkeit der Versickerung gegeben ist, da es in diesem Gebiet eine Schicht Geschiebelehm gibt. Dort kann nichts durchsickern. Das

Regenrückhaltebecken ist deshalb auch nicht versiegelt und wird nährstoffarm angelegt, ohne Mutterboden ggf. mit Aussaat einer Kräutermischung aus der Region.

 

Ist der jetzige Standort der Beste? Wäre links Unten nicht besser?

Vors. Solte antwortet, dass der neue Standort der bessere ist, weil die Ableitung des Regenwassers an den alten Kanal vom Kamp geht. Herr Liebetrau ergänzt, dass auf der linken Seite eine Schmutzwasserleitung verläuft und es daher technisch nicht möglich ist. Eine Aufsandung des Baulandes muss sowieso erfolgen, da sonst das Gefälle zum Regenrückhaltebecken nicht gewährleistet ist. Das Ziel war es, ohne Pumpen auszukommen. Die Idee, das alte RHB vom Baugebiet Auf dem Kamp zu nutzen wurde wg. des zu hohen Aufwandes (Becken zu klein) und der damit verbundenen zu hohen Kosten verworfen.

 

Die Fragen zur Schachthöhe und des Zulaufes erläutert Herr Liebetrau ebenfalls.

 

Kann durch Starkregen das Wasser nicht aus den Gullys hochkommen?  Diese Bedenken teilt

Herr Liebetrau gar nicht und erläutert noch einmal das System.

 

Sollten alle Grundstücke aufgesandet werden oder nur die Straße? Herr Liebetrau ist der Meinung, wenn die Straße gebaut wird, dann gleichen die Grundbesitzer das eh an. Der Notablauf  hat einen größeren Querschnitt und da sieht er keinerlei Probleme. Allerdings kann er dies nicht für bereits bestehende Abflüsse Auf dem Kamp garantieren.

Er gibt aber noch zum Auffüllen zu bedenken, dass ab 300m³ Bodenaufschüttung eine Baugenehmigung erforderlich ist.

 

Der Bodenaushub im RRB wird sicher ca. 800m³ betragen. Das Höhengefälle an den tiefer gelegenen Grundstücken muss den Käufern erklärt und im Kaufvertrag geklärt werden. BGM Trefke erklärt, dass das Geländeprofil den Interessenten übergeben wird.

 

Kann der Kanal schnell versanden? Herr Liebetrau erklärt, dass dies sicher kein Problem darstellt, wenn regelmäßig gereinigt wird. Höchstens während der Bauphase könnten Probleme auftreten. Dem kann mit einer Spülung der Rohre für den Staßenablauf entgegengewirkt werden.

 

Vors. Solte und BGM Trefke bedanken sich bei Herrn Richter und Herrn Liebetrau für ihre Präsentationen und die gute Zusammenarbeit.


 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:


Der AS für PuV empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bötersen die Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss) sowie (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) zur Kenntnis zu nehmen und diese zu bestätigen, sowie die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 4 „Ackern“ von Bötersen zu beschließen.