Ratsinformationssystem
Auszug - Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahre 2018
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Herr Dähne vom IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG erläutert den Lärmaktionsplan. Dieser ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
AM Krahn sieht bürokratische Belastungen auf die Verwaltung zukommen, sofern Bürgerinnen und Bürger eine Klage zum Lärmschutz in Erwägung ziehen. Er ist der Ansicht, dass hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen.
AM Brandt ist der Meinung, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn in Höhe Stuckenborstel auf 120 km/h den Lärm erheblich reduzieren würde. Ebenso würde er eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf der B75 favorisieren. Dieses wäre auch eine kostengünstigere Alternative.
Hierzu verweist VA Behrens darauf, die Eingaben der Einwohnerinnen und Einwohner abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen
|
Beschluss:
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Sottrum vom 09.02.2024 wird beschlossen und für den Zeitraum von einem Monat öffentlich ausgelegt.