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Auszug - Nutzung der Scheune im Tine-Meyer-Haus  

Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinde Horstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: DGH Winkeldorf
Ort: DGH Winkeldorf, Otterstedter Weg 4-6, 27367 Winkeldorf
GHO/2024/019 BV Nutzung der Scheune im Tine-Meyer-Haus
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Bgm. Schröck verliest den Antrag, den die Landjugend Horstedt gestellt hat. Anschließend wird von Ratsherrn Dannigkeit sein Wohlwollen bezüglich des Platzes in der Scheune ausgedrückt, wobei er gleichzeitig auch anmerkt, dass eine Abzäunung oder ähnliches suboptimal ist, da damit die Scheune nicht mehr für andere Zwecke wie Veranstaltungen genutzt werden kann.

Ratsherr Borchers erkundigt sich nach der Fläche, die die Landjugend benötigt. Hierzu gibt Ratsherr Ruschmeyer an, dass ca. 10 m2 benötigt werden.

Anschließend stellt Ratsherr Fajen den Antrag dem Beschlussvorschlag zu folgen.


Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, dem Vorsitzenden der Landjugend einen Schlüssel für die Scheune auszuhändigen und der Landjugend Platz in der Scheune zu überlassen.