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Auszug - Neugestaltung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum  

Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeinde Bötersen
Datum: Mo, 11.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 23:29 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Hoops Bötersen
Ort: Gasthaus Hoops, Dorfstr. 3, 27367 Bötersen
GB/2024/003 BV Neugestaltung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Bgm. Trefke erklärt, dass es auf SG-Ebene seit 2 Jahren einen AK und einen Planer für die neue Friedhofssatzung gegeben hat. Der Planer hat die Kosten der einzelnen Gemeinden neu kalkuliert, damit die Friedhöfe in den Gemeinden kostendeckend zu führen sind und auch in jeder Gemeinde einheitlich Gebühr hierfür genommen werden kann. Allerdings behalten die Gemeinden die Gestaltungshoheit ihrer Friedhöfe.

RF Behrens ist ebenfalls im SG-Rat und bemängelt ein bisschen die Kurzfristigkeit der Vorstellung der neuen Satzung. Sie würde gerne wissen, welche Kosten dann genau auf die Grabbesitzer zukommen.

RH Blödorn bemerkt, dass die einzelnen Gemeinden auch unterschiedliche Bestattungsformen haben und möchte wissen, ob jede Gemeinde auch ALLES anbieten muss. Bgm. Trefke erklärt, dass seine Info von der SG so ist, dass jede Gemeinde ihre bisherigen Bestattungsformen auch so anbieten darf und nicht alles was in der Satzung steht. Das sollte nur eine Vereinfachung sein.

RH Blödorn regt an, dann eine Liste der Gemeinden mit ihren Bestattungsformen zur Satzung hinzu zu fügen. Bgm. Trefke nimmt das auf und RF Fajen verweist auf den § 3 der Satzung.

RF Unthan fragt, ob wir auch eine eigene Satzung haben? RF Fajen erklärt, ja es besteht eine Satzung für die Gemeinde Bötersen, diese ist aber schon aus dem Jahr 1990 und wurde aber so um 2013 von der SG neu bearbeitet.

RF Behrens ist der Meinung, dass die Wahlgrabstätten im Vergleich zur halbanonymen Bestattung (Urnenbestattung )zu teuer sei. Die Gräber würden von den Besitzern ja auch gepflegt werden und bei einer Urnenbestattung pflegt die Gemeinde. Es sollte daher noch einmal darüber nachgedacht werden, denn sie hält das nicht für gerecht. Bgm. Trefke ist der Meinung, dass eine Urnenbestattung jetzt schon teurer ist, als ein Wahlgrab, aber er nimmt das gerne als Anregung mit auf.

RF Fajen berichtet, dass sich die Bestattungskultur verändert und  es für alle nicht gerade einfacher macht. Es sind schon 64 Wahlgrabstätten zurück gegeben worden. Sie begrüßt eine einheitliche Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Wir als Rat der Gemeinde Bötersen begrüßen die Gestaltung einer einheitlichen Satzung, möchten aber ergänzen:

-          das Bötersen seine bisherigen Bestattungsformen bei behalten kann.

-          der Satzung sollte eine Liste beigefügt werden, in welchen Gemeinden, welche Bestattungsformen möglich sind

-          die Verwaltung der SG-Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zwischen der halbanonymen und der Wahlgrabstelle zu prüfen, da die Kosten für eine Wahlgrabstelle günstiger sein müsste.