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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Stellungnahme zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Sottrum (BV 04/2024)   

Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege
TOP: Ö 7
Gremien: Gemeinde Hellwege, Verwaltungsausschuss
Datum: Do, 21.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: HuK Hellwege
Ort: HuK Hellwege, Ahauser Str. 33a, 27367 Hellwege
GHE/2024/004 BV Stellungnahme zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Sottrum (BV 04/2024)
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

BM Harling weist darauf hin, dass bei der Festsetzung der Friedhofsgebühren das Prinzip der Kostendeckung zu beachten ist. Das Kostendeckungsprinzip spielt in den Bereichen des öffentlichen Sektors eine entscheidende Rolle. Anders als ein Unternehmen der Privatwirtschaft arbeiten Kommunen und Behörden nicht gewinnorientiert.

Die Institutionen sollen ihre kommunalen Leistungen kostendeckend bereitstellen und dafür sorgen, dass die Gebühren weder zu hoch noch zu niedrig liegen. Ziel des Kostendeckungsprinzips ist eine sparsame Haushaltsführung.

Die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises haben in den letzten Jahren bereits mehrfach eine kostendeckende Gebührenfestsetzung für die Friedhöfe gefordert. Die aktuell bestehende Unterdeckung in der Samtgemeinde machte die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Die Entscheidungshoheit liegt bei der Samtgemeinde, die Einzelgemeinden sind aber aufgefordert, Stellung zum Entwurf der Friedhofsgebührensatzung zu beziehen. 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die von BM Harling verfasste Stellungnahme zur

Friedhofsgebührensatzung an die Samtgemeinde weiterzuleiten.