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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Stellungnahme zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Sottrum (BV 04/2024)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
BM Harling weist darauf hin, dass bei der Festsetzung der Friedhofsgebühren das Prinzip der Kostendeckung zu beachten ist. Das Kostendeckungsprinzip spielt in den Bereichen des öffentlichen Sektors eine entscheidende Rolle. Anders als ein Unternehmen der Privatwirtschaft arbeiten Kommunen und Behörden nicht gewinnorientiert.
Die Institutionen sollen ihre kommunalen Leistungen kostendeckend bereitstellen und dafür sorgen, dass die Gebühren weder zu hoch noch zu niedrig liegen. Ziel des Kostendeckungsprinzips ist eine sparsame Haushaltsführung.
Die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises haben in den letzten Jahren bereits mehrfach eine kostendeckende Gebührenfestsetzung für die Friedhöfe gefordert. Die aktuell bestehende Unterdeckung in der Samtgemeinde machte die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Die Entscheidungshoheit liegt bei der Samtgemeinde, die Einzelgemeinden sind aber aufgefordert, Stellung zum Entwurf der Friedhofsgebührensatzung zu beziehen.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die von BM Harling verfasste Stellungnahme zur
Friedhofsgebührensatzung an die Samtgemeinde weiterzuleiten.