Ratsinformationssystem
Auszug - Grundsteuerbescheide
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Wortprotokoll |
RM Dreyer erkundigt sich nach der Bearbeitung der Grundsteuerbescheide.
Hierzu teilt ESGRin Wendt mit, dass die Verwaltung im digitalen Austausch mit dem Finanzamt ist. Für jedes Grundstück ist ein neuer Grundsteuerbescheid erforderlich. Die Hebesätze werden nach Vorlage der gesamten Datenlage mit den Haushalten 2025 in jeder Gemeinde beschlossen.
Der größte Aufwand wird der Versand der Bescheide sein. Für die Umsetzung bestehen noch keine konkreten Vorbereitungen. Dieses wird im nächsten Jahr erfolgen.