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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2024/016 BV-02 BV Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2024/016 BV
Federführend:Bürgerservice und Ordnung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

ESGRin Wendt teilt mit, dass in den Gemeinden und in der Bürgermeister-Dienstbesprechung ausführlich über die Satzung beraten wurde. Weiterhin sind nach einer öffentlichen Bekanntmachung Hinweise eingegangen sind, die in der Satzung noch berücksichtigt werden sollten.

 

Zu § 9 Absatz 1 soll um Satz 3 ergänzt werden. Die anderen Sätze verschieben sich nach hinten.

Die Samtgemeinde kann die Bestattung auch in anderen Fällen genehmigen.“ Hintergrund dafür ist, dass Sterbeurkunden anderer Standesämter häufig erst nach mehrere Wochen nach dem Todesfall ausgestellt werden.

 

Zu § 10 Absatz 3 soll ersatzlos gestrichen werden, da auf den kommunalen Friedhöfen keine Gruften vorhanden sind.

 

Die Satzung wird für weiteren Beratungen der Vorlage in der Fassung beigefügt werden.

 

Auf Nachfrage von AM Ebert erläutert ESGRin Wendt, dass für die Überprüfung der Standsicherheit entweder eine Auftragsvergabe erfolgt oder es durch eigenes Personal erledigt werden könnte.

 

Bezüglich der Kosten teilt ESGRin Wendt mit, dass diese rund 0,55/€ pro Stein berechnet wird. Diese Kosten sind in der jetzigen Gebührenberechnung bisher nicht enthalten und werden dann bei der nächsten Gebührenanpassung einfließen. Dies könnte frühestens zum 01.01.2026 angepasst werden. Eine Kostendeckung ist im Bereich Friedhof nicht erreichbar.

 

AM Hollmann bezweifelt, dass die im Stellenplan bereitgestellte 0,5 Vollzeitstelle für die mit der Satzung festgelegten Aufgaben für die Samtgemeinde ausreichend ist. Hierzu erläutert ESGRin Wendt, dass zum einen die Bearbeitung auf eine Friedhofssoftware umgestellt wird und zum anderen sich die Bestattungskultur mittlerweile sehr verändert hat und so z.B. immer weniger Anträge für Grabmale eingehen.

 

AM Hollmann regt an, dass die Satzung ermöglichen sollte, dass Mitgliedsgemeinden auf Antrag auch die Grabpflege für Wahlgrabstellen übernehmen könnten.

Hierzu verweist ESGRin Wendt darauf, dass Kommunen grundsätzlich nicht unternehmerisch tätig sein dürfen.  Die Verwaltung ist ausschließlich für die Pflege der Anlage verantwortlich.

AM Hollmann fragt an, warum die Samtgemeinde dann nicht auch die Pflege der Friedhöfe übernehmen würde. ESGRin Wendt erwidert, dass diese Aufteilung von allen Mitgliedsgemeinden ausdrücklich gewünscht wurde. Die Friedhöfe sollen vor Ort gestaltet werden, die Einwohnerinnen und Einwohner die Gemeinde unverändert als Ansprechpartnerin behalten sollen.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt mit den vorgetragenen Änderungen die Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum.