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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Krähenplage in Stuckenborstel
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Wortprotokoll |
Ein Einwohner erkundigt sich, ob die Gemeinde weitere Maßnahmen zur Behebung der
Krähenplage angedacht hat, da die Vergrähmung Richtung Himpberg/Moorteil seiner
Meinung nach nichts gebracht hat.
GD Bahrenburg berichtet, dass die Gemeinde nur auf eigenen Grundstücken einen Falkner einsetzen kann und die Krähen nicht bejagt, sondern nur vertrieben werden dürfen. Er hat von vornherein darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Krähen nach der Vertreibung aus dem Gemeindewald an anderer Stelle ansiedeln werden. Für die Vertreibung der Krähen auf
Privatgrundstücken ist die Gemeinde nicht zuständig.