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Auszug - Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Sottrum hier: Umrüstung der dekorativen Leuchten im Gemeindegebiet - Musterleuchten   

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mi, 15.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2017/023 Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Sottrum
hier: Umrüstung der dekorativen Leuchten im Gemeindegebiet - Musterleuchten
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

In seiner Sitzung vom 13.02.2017 hat der Verwaltungsausschuss auf Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft beschlossen, dass 3 LED-Musterleuchten im Ortskern montiert werden, um die Unterschiede in der Beleuchtung darzustellen. Es ist in der Sitzung zu beschließen, welches Modell ausgeschrieben wird, da für die Umrüstung auf LED Fördermittel des Bundes bewilligt wurden. Die Maßnahme ist bis Mitte dieses Jahres abzurechnen.

 

Im Nachgang der Sitzung wurde die Gemeinde seitens der Planungsbüros informiert, dass eine Direktbeschaffung aufgrund von späteren Gewährleistungsansprüchen nicht sinnvoll ist. Daher wird vorgeschlagen, entgegen der letzten Vorlage, auf eine Direktbeschaffung zu verzichten.


 

GD Bahrenburg informiert, dass im Haushalt ein Ansatz in Höhe von 190.000 € für den Austausch der Lampenglocken eingestellt wurde. Er gibt zu Bedenken, dass das optische Erscheinungsbild bei einer Beschränkung auf den Glockentausch ohne gleichzeitige Erneuerung der Bögen und Masten keinen guten Eindruck macht, da diese sehr verwittert sind. Er plädiert für einen Gesamtaustausch der Glocken, Bögen und Masten, welcher mit insgesamt ca. 320.000 € zu veranschlagen wäre. Dies bedeutet einen Mehraufwand in Höhe von 130.000 €. GD Bahrenburg merkt folgende positiven Aspekte an: einheitliches Erscheinungsbild, 25 Jahre keine weiteren größeren Reparaturen, gerade Masten.

GD Bahrenburg weist ferner darauf hin, dass lt. Satzung bei einem Gesamtaustausch der Lampen die Anlieger beitragspflichtig wären. Er informiert, dass ein Aussetzen der Satzung für diesen Teil  möglich wäre, um Kosten für die Anlieger zu vermeiden. Er führt die Gemeinde Scheeßel als Beispiel an, die dies Prozedere erfolgreich durchgeführt hat.

Bei einem Haushaltsansatz in Höhe von 320.000 € würden jährlich 5.200 € Abschreibung zusätzlich zu berücksichtigen sein.

GD Bahrenburg spricht sich dafür aus, den Gesamtaustausch mit einem Ansatz von 320.000 € in den Gesamthaushalt mit aufzunehmen.

 

Am Brandt hält den Gesamtaustausch für zu teuer. Die Anlieger sollen keine Beiträge zahlen müssen. Er gibt zu Bedenken, dass Ärger mit anderen Anliegern vorprogrammiert ist, bei denen Anliegerbeiträge erhoben werden.

 

GD Bahrenburg merkt an, dass sich der Zuschuss des Bundes auf den Austausch des Lampenkopfes beschränkt.

 

Am Brandt ist der Meinung, die Haushaltslage gibt den Gesamtaustausch nicht her.

 

GD Bahrenburg hält es für zweckmäßig die Lampen komplett zu tauschen. Er erinnert daran, dass eine Entscheidung getroffen werden muss. Eine Fristverlängerung der Maßnahme kann nur bis Jahresende 2017 beantragt werden.

Er schlägt vor, den Gesamtaustausch investiv vorzubeschließen. Der Finanzausschuss kann hierüber beraten und abschließend abstimmen.

 

Am Brandt merkt an, dass die alten Masten  nicht ordnungsgemäß einbetoniert worden sind und deswegen einige schief stehen.

 

GD Bahrenburg erklärt, dass die Masten seit 25 Jahren stehen und über die Jahre teilweise in Schräglage geraten sind.

 

Am Gässler hält die verwitterte Ortskernbeleuchtung für jämmerlich. Er möchte den höheren Haushaltsansatz in den Vorschlag zur Diskussion mit einbringen. Er fragt, ob der Haushaltsansatz auf zwei Jahre verteilt werden kann. Er schlägt vor, die Weihnachtsbeleuchtung zurückzustellen.

 

GD Bahrenburg erklärt, dass eine Aufteilung des Haushaltsansatzes auf zwei Jahre aufgrund der bewilligten Fördermittel nicht unmöglich ist, aber nicht sinnvoll wäre.

 

Am Gässler spricht sich gegen eine Kostenbeteiligung der Anlieger aus.

 

VA Behrens merkt an, dass es eine Beitragsproblematik gibt, falls nicht mit allen Anliegern gleich verfahren wird. Er merkt an, dass auch die Weihnachtsbeleuchtung teurer wird und dies in der Ausschreibung berücksichtigt werden muss.

 

GD Bahrenburg regt an, im Vorfeld einer Bestellung einen Lampenmast komplett liefern zu lassen und diesen dann im Hinblick auf die Weihnachtsbeleuchtung zu testen, damit das System dann tatsächlich zueinander passt.

 

Rm H.-W. Oetjen gibt zu bedenken, dass die Energieeffizienz nicht gegeben ist. Er ist der Meinung, die LEDs müssen nach 12 1/2 Jahren für 80.000 € erneuert werden, dadurch ergibt sich erst nach 21 Jahren eine Amortisierung der Lampen und nicht schon nach 6 Jahren. Dies würde den Ergebnishaushalt stark belasten.

 

 

Am Hickstein vertritt die Auffassung, dass der Komplettaustausch mit Mehrkosten von 130.000 € gegenüber 20 bis 30.000 € Reparaturkosten nicht in Ordnung ist. Sein Fazit lautet aber, dass bei einem späteren Austausch der Bögen und Masten die Gemeinde doppelt zahlt.

 

Am Zbytni fragt, wie hoch sich die Anliegerkosten belaufen würden.

 

GD Bahrenburg kann hierzu keine Angaben machen.

 

Am Zbytni möchte diese Entscheidung verschieben und nach Klärung der Kosten eine Anliegerversammlung einberufen.

 

Am Hickstein fragt, warum keine Aufteilung auf mehrere Jahre vorgenommen werden kann.

 

GD Bahrenburg weist darauf hin, dass die Maßnahme bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, ansonsten verfällt der Zuschuss.

 

Rm Musfeldt geht mit der Meinung konform, dass es auf lange Sicht günstiger ist, den Komplettaustausch vorzunehmen.

 

Vors. Figgen erklärt, dass bei den vorhandenen Lampen in den kommenden Jahren erhebliche Aufwendungen für Reparaturen erforderlich sein werden.

 

GD Bahrenburg bringt zum Ausdruck, dass der Ortskern aufgrund der Repräsentation anders bewertet werden muss.

 

Rm Oetjen zweifelt daran, dass nach 25 Jahren schon alle 700 Lampenköpfe defekt sind.

 

GD Bahrenburg bestätigt, dass nicht alle Lampenköpfe defekt sind.

 

Rm Oetjen teilt mit, er kann dem Gesamtaustausch nur zustimmen, wenn die Kostenbeteiligung der Anlieger grundsätzlich aus der Satzung genommen wird.

 

Am Gässler stellt den Antrag, die Verwaltung zu unterstützen, den Vorschlag in den Haushalt mit aufzunehmen und diesen in den Fraktionen zu diskutieren. Der nächste Ausschuss soll darüber beraten und beschließen.

Er fragt, ob die Höhe der Wattzahl heute beschlossen werden soll.

 

GD Bahrenburg bejaht dies. Seitens der Verwaltung sind alle drei LED-Musterleuchten vertretbar.

 

Vors. Figgen vertritt die Auffassung, dass die Zeit zum Anschauen der Musterleuchten ausreichend war, sodass eine Wattzahl beschlossen werden kann. Er hält die 17-Watt-Lösung für die beste. Er fasst zusammen, dass in den Fraktionen noch Diskussionsbedarf hinsichtlich des Haushaltsansatzes besteht.

 

Am Brandt fragt, ob zur Kosteneinsparung ein Farbanstrich der Lampenmasten möglich ist.

 

GD Bahrenburg bestätigt, dass ein Farbanstrich der Lampenmasten sicherlich günstiger ist. Er hat mit einem Maler gesprochen und dieser rät von einem Farbanstrich ab. Das Problem der schiefen Masten wird dadurch ebenfalls nicht behoben und die Farbe blättert zudem schnell wieder ab.

 

 

Nach Ende der Aussprache wird einstimmig (6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:

 

Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 


Die Kosten für einen Komplettaustausch der Leuchtmittel inklusive Glocken, Masten und Bögen wird im Haushalt dargestellt. Somit würden Mehrkosten in voraussichtlicher Höhe von 130.000 € entstehen. Die abschließende Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.