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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Gewerbegebiet Hansalinie II" von Sottrum a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Hansalinie II“ von Sottrum gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Nach ortüblicher Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am 16.02.2017 lagen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 26. Januar 2017 in der Zeit vom 03. März bis 03. April 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt.
Eventuell eingegangene Einwendugen und die daraus resultierenden Beschlussempfehlungen werden in der Ausschusssitzung vorgetragen.
Herr Richter von der PGN stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Stellungnahmen und den Bebauungsplan vor.
Am Stäcker fragt, ob für das Baugebiet Ausgleichsflächen vorgesehen sind.
GD Bahrenburg bejaht dieses.
Am Oetjen fragt, ob für das Niederschlagswasser ein Regenrückhaltebecken vorgesehen ist.
GD Bahrenburg gibt an, dass dieses in der Baugenehmigung geregelt wird.
Rm Oetjen fragt weiterhin, mit wieviel mehr Verkehr zu rechnen ist.
Herr Richter von der PGN gibt an, dass als Grundlage der Verkehr eines Logistikbetriebes gedient hat. Genaue Zahlen könne er nicht sagen.
Am Brandt fragt, was die nächsthöhere Stufe bei der Verkehrsplanung beinhaltet.
Herr Richter von der PGN gibt an, dass diese eine Änderung der Abbiegespur an der B75 beinhaltet.
Ohne weitere Aussprache wird Einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:
Der Rat nimmt die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 12. Dezember 2016 (Aufstellungsbeschluss) und vom 13. Februar 2017 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) zur Kenntnis und bestätigt diese.
Der Rat der Gemeinde beschließt ferner die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 69 „Gewerbegebiet Hansalinie II“ von Sottrum.