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Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und Stellenplan 2017  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 10.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2017/037 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und Stellenplan 2017
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

GD Bahrenburg dankt allen Rats- und Nichtratsmitgliedern im Hinblick auf die späte Verabschiedung des Haushaltes 2017 für die gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit, dass alle Fachausschusssitzungen innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden konnten. Ferner stellt er fest, dass dieses Pensum nicht ohne die Unterstützung des Kollegiums innerhalb des Rathauses zu schaffen gewesen wäre. In diesem Zusammenhang appelliert er an die Ratsmitglieder, Verständnis für die manchmal längere Bearbeitungszeit einzelner Projekte aufzubringen. Diese beruht auf sachlichen Gründen oder z.B. kurzen Zeitabständen zwischen den einzelnen Sitzungen. Zukünftig möchte er sicherstellen, dass Sachthemen seitens der Verwaltung mit einem entsprechenden Vorlauf fachgerecht vorbereitet werden.

Der Fehlbetrag von 157.400 € im 1. Entwurf des Ergebnishaushaltes 2017 konnte durch die Beratungen in den Fachausschüssen in einen Überschuss in Höhe von 13.500 € geändert werden.

Der Haushalt 2017 ist durch eine Vielzahl an Investitionen geprägt. Die Unterbringung aller Krippenkinder zum neuen Kindergartenjahr ist hierbei oberstes Ziel. Für das Jahr 2017 ist zwar eine Übergangslösung nötig, diese ist allerdings vollwertig. Ferner bleibt somit ausreichend Planungs- und Bauzeit, um ab 2018 zukunftssicher aufgestellt zu sein. Durch die späte Verabschiedung des Haushaltes konnten die tatsächlichen Anmeldezahlen der Krippen mit eingepflegt werden. Die Vermarktung des Gewerbegebietes gilt es weiterhin voranzutreiben. Sottrum ist ein attraktiver Standort sowohl für Gewerbe als auch für Familien. Die Nachfrage nach Bauland ist unverändert hoch und bestätigt dies. Die Ausweisung von Baugebieten muss deshalb weiter voranschreiten. Für die Finanzierung dieser Projekte benötigt die Gemeinde Sottrum keine Kreditaufnahme. Im Ergebnishaushalt stellt sich ein Überschuss in Höhe von 13.500 € dar. Die ordentlichen Erträge haben sich von 2016 mit 8.066.600 € in 2017 auf 7.834.900 € leicht verringert. Der Finanzhaushalt, der die liquiden Mittel darstellt, ist unproblematisch und die Gemeinde Sottrum weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig. Hierzu trägt in erheblichem Maß die Vermarktung von Gewerbe- und Baugrundstücken bei. Die ordentlichen Aufwendungen sinken in 2017 von 8.066.600 € auf 7.834.900 € um 231.700 €. Die Transferaufwendungen verringern sich bei der Gewerbesteuerumlage von 541.500 € (Ist-Zahlen) auf 425.100 € um 116.400 €. Die Kreisumlage verringert sich um 276.592 € von 2.854.192 € auf 2.577.600 €, ebenso die Samtgemeindeumlage um 245.056,11 € von 1.768.956,11 € auf 1.523.900 €. Dieses ist auf die geringere Steuerkraft durch Mindereinnahmen bei den Steuern 2017 zurückzuführen. Aufgrund der geringeren Steuerkraft verringern sich somit auch die Schlüsselzuweisungen in 2017.

 

Bgm. Krahn bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Aufstellung des Haushaltsplanes.

 

Rm. Dr. Paar nimmt Stellung zum Haushalt 2017 der Gemeinde Sottrum. Die Ausführungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Rm. Brandt nimmt Stellung  zum Haushalt 2017 der Gemeinde Sottrum. Die Ausführungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Rm. Klee nimmt Stellung zum Haushalt 2017 der Gemeinde Sottrum. Die Ausführungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Rm. Jan-Christoph Oetjen nimmt Stellung zum Haushalt 2017 der Gemeinde Sottrum. Er ist der Meinung, dass die endgültigen Ergebnisse der Vorjahre erst absehbar sind, wenn die Eröffnungsbilanz vorliegt. Er vertritt die Meinung, dass der Bedarf der Krippenplätze nicht absehbar ist, da sich das Anmeldeverhalten der Eltern durch die Neuregelung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz geändert habe. Er hält es für begründet, die Gebühren der Kindergärten zu erhöhen. Gleichzeitig regt er an, über eine Änderung des Gebührenmodells nachzudenken, welches sich flexibler gestalten lässt und sich somit näher am Arbeitsmarkt hinsichtlich der Öffnungszeiten orientiert. Er hält den Sperrvermerk hinsichtlich der Beleuchtung für richtig, da er den Ansatz von 310.000 € Umrüstungskosten für den Kernort als zu hoch erachtet. Er weist auf das Problem hin, bei dem Grundstück H eine Lärmschutzwand zu errichten. Er möchte, dass hier weitere Optionen geprüft werden. Außerdem merkt er an, dass es problematisch ist, das Baugebiet komplett als Wohngebiet auszuweisen, da dies zu Einschränkungen in der weiteren Bauplanung führen kann. Für den Ankauf der Fläche H  stellt er einen Antrag auf Sperrvermerk.

 

Bgm. Krahn informiert, dass die Sperrvermerke hinsichtlich der Beleuchtung und des Ankaufes der Fläche H aufgenommen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (19 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

                     Der Rat der Gemeinde beschließt, für die Beleuchtung und den Ankauf der

                     Fläche H einen Sperrvermerk in den Haushaltsplan mit aufzunehmen.

 

GD Bahrenburg informiert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Antrag auf Zuschuss für Betriebsfeiern in Höhe von 20 € für im Durchschnitt 60 Mitarbeiter gestellt haben.

 

Bgm. Krahn fügt hinzu, dass dieser Antrag in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 10.04.2017 einstimmig beschlossen wurde.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (19 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

              Der Rat der Gemeinde beschließt, einen jährlichen Betrag für die Mitarbeiterinnen     und Mitarbeiter in Höhe von 20 € pro Person für Veranstaltungen zur

              Verfügung zu stellen. Im Haushalt 2017 wird ein Betrag in Höhe von 1.200 € einge-

              stellt.

 


Ohne weitere Aussprache wird mit Stimmenmehrheit (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:

 


 

           Der Erlass der Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan 2017 und der mittelfris-

           tigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm und dem Stel-

           lenplan 2017 wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlos-

           sen.