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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Lange Gasse" von Sottrum a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 14.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2017/076 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Lange Gasse" von Sottrum
a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Lange Gasse“ von Sottrum öffentlich auszulegen. Nach ortüblicher Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am 21.05.2017 lagen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung vom 31. März 2017 in der Zeit vom 15. Juni bis 17. Juli 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Anschreiben vom 31. Mai 2017 wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt.

 

GD Bahrenburg erläutert die Vorlage und bittet anschließend Herrn Tönsing von der Firma Sweco GmbH die Stellungnahmen zu der Änderung des B-Planes vorzustellen.

 

Herr Tönsing fasst kurz zusammen von welchen Trägern öffentlicher Belange, Stellungnahmen eingegangen sind.

Er teilt mit, dass sechs Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen sind und vier Stellungnahmen mit Anregungen bzw. Bedenken.

 

Herr Tönsing erörtert die abwägungsrelevanten Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange:

  1. Landkreis Rotenburg (Wümme)
  2. Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Rotenburg
  3. EWE Aktiengesellschaft GmbH
  4. Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

GD Bahrenburg bittet Herrn Tönsing auf die Stellungnahmen des Landkreises Rotenburg (Wümme) und der Niedersächsischen Landesforsten genauer einzugehen.

 

Herr Tönsing geht der Bitte von GD Bahrenburg nach und beginnt mit der Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Er bezieht sich dabei auf die Übersicht auf Seite 37 (beinhaltet Anregungen, Bedenken und Hinweise, sowie die Entscheidungen einschließlich Begründung) des an alle Ausschussmitglieder im Vorfeld verteilten Handouts.

 

Anschließend bezieht er sich auf die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten und geht genau auf die geäußerten Anregungen, Bedenken und Hinweise ein.

 

Herr Tönsing berichtet, dass bei ihm am Morgen eine E-Mail des Investors (Fa. PGN – Herr Neumann) eingegangen ist.

Diese liest er allen Anwesenden vor.

Er teilt mit, dass sich das Thema bereits erledigt habe, da der aktuell geltende Bereich angepasst wurde und nun den Richtlinien entspreche.

Herr Tönsing gibt außerdem kund, dass die Vorschläge des Landkreises nicht mehr nur als Hinweis berücksichtigt wurden, sondern dass diese voll berücksichtigt wurden.

 

NRM Winde merkt an, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liege. Er stimmt mit Herrn Tönsing überein, dass die Anmerkungen des Landkreises lediglich als Hinweise geahndet berücksichtigt werden müssen, empfiehlt jedoch diese anzunehmen, da der Landkreis andernfalls das gesamte Gebiet anfechten könnte.

AM Winde fügt hinzu, dass wenn die Erschließung nicht gesichert ist die Gemeinde in der Verantwortung sei.

 

AM Brandt bringt seine Verwunderung über die geäußerten Bedenken zum Ausdruck, da diese mit den Änderungen nichts zu tun hätten. Er betont, dass die Traufe und die Dachfarbe wichtig seien. Dennoch empfiehlt er hinsichtlich der Versickerung des Regenwassers ein Gutachten erstellen zu lassen, welches die Versickerung gewährt. Bezüglich der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten möchte AM Brandt wissen welcher Wald gemeint sei. Er bringt zum Ausdruck, dass ein Abstand von 100 m für ihn keinen Sinn ergebe. Daher stellt er die Frage, wie dieser Abstand zustande käme.
 

Herr Tönsing antwortet, dass früher auf der besagten Fläche Tannen standen. Die Fläche war 2700 qm groß. Sie lag damit 200 qm über der Kappungsgrenze und galt folglich als Wald.

Er gibt an, dass vom Forstamt bereits ein Ausgleich im Verhältnis 1 zu 2 geschaffen wurde.

Der aktuelle Erkenntnisstand sei somit, dass es keinen Wald mehr gebe. Herr Tönsing berichtet weiter, dass er mit Herrn Samel gesprochen habe, der bestätigt, dass der besagte Wald kein Problem mehr darstellt. Er fügt hinzu, dass Herr Samel nicht gewusst habe, dass auf der Fläche kein Wald mehr vorhanden ist.

 


Nach weiterer kurzer Aussprach wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


Der Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft nimmt die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 08. Mai 2017 (Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft empfiehlt ferner die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Lange Gasse“ von Sottrum.